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Gericht: Corona-Bonus darf nicht gepfändet werden

12.08.2020, 16:05

Zeitz (dpa/sa) - Ein Corona-Bonus darf bei überschuldeten Beschäftigten nicht gepfändet werden. Das hat das Amtsgericht Zeitz entschieden, wie der dortige Gerichtsdirektor am Mittwoch mitteilte. Konkret geht es um eine Frau, die von ihren Arbeitgeber im Mai 500 Euro Bonus bekam, weil sie zu Beginn der Corona-Pandemie half, die Lieferung von Hygieneartikeln zu sichern. Da sie überschuldet ist, verfügt sie über einen Freibetrag von 1200 Euro monatlich. Weitere Einkünfte werden zugunsten eines Gläubigers gepfändet.

Zuvor hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Sonderzahlungen der Arbeitgeber zur Anerkennung von Leistungen in der Corona-Pandemie in Höhe von bis zu 1500 Euro von Steuern und Sozialabgaben befreit sind. Das Amtsgericht musste jetzt entscheiden, ob sich im Fall der Frau durch die Sonderzahlung der Betrag erhöht, der nicht gepfändet wird.

Beim steuerfreien Corona-Bonus sei zwar nicht ausdrücklich festgelegt worden, ob er von einer Pfändung auszunehmen sei, heißt es in dem Beschluss des Amtsgerichts. Allerdings sei der Sinn der Befreiung, dass der Betrag uneingeschränkt den Beschäftigten als Anerkennung zugute komme. Daher dürfe er auch nicht gepfändet werden. Andernfalls käme der Bonus den Gläubigern und nicht den Beschäftigten zugute. "Der Zweck der Sonderzahlung wäre verfehlt." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.