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Getauft aber kein Kirchenmitglied? Klage zurückgewiesen

12.12.2019, 16:46
David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener dpa

Berlin (dpa) - Wer als Kleinkind getauft wurde, bleibt auch nach dem Austritt der Eltern Mitglied der Kirche und muss gegebenenfalls später selbst formal austreten. Andernfalls ist Kirchensteuer fällig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag und wies die Klage einer 66-Jährigen zurück. Die Frau aus Ostdeutschland hatte argumentiert, dass mit dem Austritt ihrer Eltern aus der evangelischen Kirche zu DDR-Zeiten in den 50er Jahren auch für sie die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft erloschen sei. Eine Mitgliedschaft sei ihr all die Jahre über nicht bewusst gewesen, an die Taufe habe sie sich nicht erinnert.

Das Finanzamt Berlin-Prenzlauer Berg hatte von der Frau für die Jahre 2012 und 2013 Kirchensteuern mit gesonderten Bescheiden verlangt, weil sie Kirchenmitglied sei. Sie erklärte daraufhin, nicht getauft zu sein. Ihre Eltern hätten seinerzeit auch ihren Austritt miterklärt. Allerdings bestätigte die Kirchengemeinde Bitterfeld die Taufe im Jahr 1953. Ein Kirchenaustritt war nicht verzeichnet.

Daraufhin erklärte die Frau formal ihren Austritt und zog gegen die Steuerforderung vor Gericht. Sie warf dabei der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vor, es sei ein Gesetzesverstoß, die Mitgliedschaft an eine Säuglingstaufe zu binden. Dagegen urteilte das Gericht, durch die Taufe im Säuglingsalter habe sie solange der Kirche angehört, bis sie ausdrücklich ihren Austritt erklärte.