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Hochschulgesetz: Langzeitgebühren sollen wegfallen

Lange ging es nicht vorwärts und nicht zurück, jetzt gibt es doch einen Kompromiss: Die Landesregierung legt einen Entwurf für ein neues Hochschulgesetz vor. Dabei gibt es auch überraschende Nachrichten.

27.08.2019, 17:53

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt will Studierende für das Überziehen der Studienzeit künftig nicht mehr zur Kasse bitten. Die Gebühren für Langzeitstudierende sollen spätestens im Herbst 2020 nicht mehr anfallen, wie Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) am Dienstag ankündigte. Die Abschaffung ist Teil des Kompromisses, den die schwarz-rot-grüne Regierung für ein neues Hochschulgesetz gefunden hat. Ursprünglich hatte Willingmanns Haus geplant, lediglich nach mehr Semestern die Gebühren einzuziehen.

Sachsen-Anhalt brauche ein modernes Hochschulgesetz, dass den heutigen Realitäten Rechnung trage, sagte Willingmann. So soll der jetzige Gesetzentwurf erlauben, dass die Hochschulen sich leichter an Unternehmen beteiligen können. "Wir erhoffen uns einen Schub für die Startup-Kultur, für die Existenzgründungen hier im Lande."

Dieser Punkt war ein Grund für die regierungsinternen Diskussionen der vergangenen Monate. Konkret ging es darum, ob und ab welchem Umfang der Landesrechnungshof solche Beteiligungen prüfen kann. Der Kompromiss: Beteiligt sich die Hochschule mit mehr als 40 000 Euro, kontrolliert das Land. Ein weiterer Streitpunkt: Soll das Promotionsrecht eine Domäne der Universitäten bleiben?

Der Kompromiss lautet: ja und nein. Das Recht bleibe prinzipiell bei den Unis, so Willingmann, es soll jedoch mehrere Möglichkeiten geben, auch an Fachhochschulen seinen Doktorgrad zu erlangen. Angedacht sei etwa, dass forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht vom Wissenschaftsministerium verliehen bekommen.

Als eines der letzten Bundesländer in Deutschland will Sachsen-Anhalt zudem die Gebühren für Langzeitstudierende abschaffen. Das Instrument führt laut Willingmann nicht zur gewünschten Wirkung. Es gebe wieder ähnlich viele Langzeitstudierende wie vor der Einführung der Gebühr. Eigentlich sollte sie dazu führen, dass Studierende in der vorgegebenen Zeit ihre Hochschulausbildung abschließen.

Aktuell müssen alle Studierenden 500 Euro pro Semester zahlen, wenn sie die festgelegte reguläre Studienzeit um mehr als zwei Jahre überziehen. Den Hochschulen und Unis im Land entgehen so künftig Einnahmen von knapp 3 Millionen Euro. In den ersten zwei Jahren will das Land einen Teil davon aus dem eigenen Haushalt ersetzen.

Der Landtag muss dem gesamten Gesetzespaket noch zustimmen. Wann genau die Langzeitgebühren abgeschafft werden, ist daher zunächst noch offen. "Es ist sehr sportlich, es zum 1. April hinzubekommen", sagte Willingmann. "Aber anstreben können wir es."

CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt verteidigte, dass seine Parteikollegen den Entwurf so lange auf Eis ließen. Der jetzt vorliegende Kompromiss sei "das Beste, das wir aus diesem Gesetz machen konnten." Sie sei froh, dass es geschafft sei, ein modernes Hochschulgesetz vorzulegen, kommentierte die Chefin der Landtags-Grünen, Cornelia Lüddemann, die Einigung.

Die Opposition sieht das anders. Der Anspruch, das modernste Hochschulgesetz des Landes zu schaffen, sei nicht erfüllt, hieß es vom Linken-Abgeordneten Hendrik Lange.

Mitteilung des Wirtschaftsministeriums zum Kompromiss