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Justiz schöpft mehr Vermögen von Kriminellen ab

Seit einer bundesweiten Neuregelung können Gerichte und Staatsanwaltschaften von Kriminellen leichter Beute aus Straftaten einziehen. In Sachsen-Anhalt gab es ein Plus.

22.04.2019, 07:51

Naumburg (dpa/sa) - Die sachsen-anhaltische Justiz hat von Kriminellen im vergangenen Jahr mehr Geld abgeschöpft als noch 2017. Die Staatsanwaltschaften des Landes stellten von 48 Betroffenen Vermögen im Wert von 512 000 Euro sicher, wie aus dem Jahresbericht der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hervorgeht. Im Vorjahr seien es noch 410 000 Euro gewesen. Das entspricht einem Plus von einem Viertel binnen eines Jahres. Laut einem Sprecher können schon im Ermittlungsverfahren Bargeld und Wertgegenstände sichergestellt werden, sodass daraus etwa eine vom Gericht verhängte Geldstrafe bezahlt werden kann.

Die Amts- und Landgerichte ordneten im vergangenen Jahr gegen 1509 Menschen die Einziehung von Erträgen aus Straftaten an. Die Summe lag laut der Generalstaatsanwaltschaft bei knapp 6,3 Millionen Euro. Allein in einem Verfahren wegen Geldwäsche sei angeordnet worden, 450 000 Euro einzuziehen. Wie viel Geld und Sachgegenstände nach den Anordnungen tatsächlich ankamen und wie viel davon an die Verletzten von Straftaten ausgezahlt wurden, wird laut Generalstaatsanwaltschaft bislang nicht erfasst.

Seit Juli 2017 ist die Vermögensabschöpfung durch ein neues Bundesgesetz deutlich erweitert worden. Wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Vermögen aus kriminellen Handlungen stammt, kann es auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat nicht nachgewiesen werden kann.

Ein entscheidender neuer Punkt ist die sogenannte Beweislast. Bisher musste der Staat nachweisen, dass Geld aus Verbrechen stammt. Erst dann konnte es eingezogen werden. Nun gibt es teilweise eine Umkehr der Beweislast: Die Verdächtigen müssen die Herkunft ihres Vermögens belegen. Andernfalls kann es beschlagnahmt werden.

Mit der Reform wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Verbrechen sich für niemanden auszahlen. Die Behörden haben die Hoffnung, damit beispielsweise auch erfolgreicher gegen Clan-Kriminalität vorgehen zu können.

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Justizministerium zur Reform