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Kein Anspruch auf Fahrradmitnahme in der Bahn

26.08.2018, 08:33
Ein Fahrradsymbol auf einer Zugtür und Schilder «Fahrradmitnahme begrenzt!» prangen auf einem Triebwagen im Hauptbahnhof. Foto: Jan Woitas
Ein Fahrradsymbol auf einer Zugtür und Schilder «Fahrradmitnahme begrenzt!» prangen auf einem Triebwagen im Hauptbahnhof. Foto: Jan Woitas dpa-Zentralbild

Leipzig (dpa) - Für Bahn-Pendler, die mit dem Fahrrad in einen Zug der S-Bahn Mitteldeutschland steigen wollen, brechen schwierige Zeiten heran. Seit Ende der Sommerferien gibt es Kontrollen zur Fahrradmitnahme. Fahrräder und Fahrradanhänger dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazitäten zulassen und andere Fahrgäste nicht behindert werden, betonte die Deutsche Bahn. Ein absoluter Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Behinderte Fahrgäste oder Kinder im Kinderwagen haben Vorrang vor der Fahrradbeförderung. Konkret heißt das: Sind alle Plätze für Fahrräder bereits belegt oder stehen dort Kinderwagen, müssen weitere Zweiräder draußen bleiben.

Mitteilung der Bahn zu Kontrollen