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Nebenkläger loben Gericht nach Urteil im Halle-Prozess

22.12.2020, 14:34

Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Urteil im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle haben Nebenkläger die Prozessführung der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens gelobt. "Insgesamt wurde allen betroffenen und involvierten Personen, bis auf den Attentäter natürlich, sehr viel Menschlichkeit und Empathie seitens der Richterin nach ihrem Können entgegengebracht", sagte die Nebenklägerin Anastassia Pletoukhina der "Jüdischen Allgemeinen". "Das war ihr ganz besonders wichtig. Das hat man gemerkt."

Auch bei der Urteilsbegründung am Montag habe Mertens sehr viel Menschlichkeit gezeigt, sagte Pletoukhina, die den Anschlag in der Synagoge überlebt und auch vor Gericht ausgesagt hatte. "Sie ist sehr intensiv auf die Biografien der Betroffenen eingegangen und auch auf die positive Entwicklung in den Biografien", sagte Pletoukhina. "Auch auf die Morde an Jana und Kevin wurde intensiv eingegangen und die Hilflosigkeit von diesen Menschen spürbar mehrfach aus verschiedenen Perspektiven dargestellt."

Auch Nebenklage-Anwältin Kati Lang lobte Mertens. Sie habe "Maßstäbe gesetzt, wie man den Umgang mit Betroffenen so gestalten kann, dass dieser nicht zwangsläufig retraumatisierend, sondern auch stärkend wirken kann", sagte Lang der Zeitung "Neues Deutschland". "Ich hoffe, dass sich andere Gerichte ein Beispiel daran nehmen."

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan Balliet versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen.

Viele tragen bis heute schwer an den körperlichen und seelischen Folgen. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den Mann am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Aufarbeitung des Anschlags im Landtag soll am Mittwoch fortgesetzt werden. Vier Überlebende aus der Synagoge sollen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Anschlag aussagen. Dabei soll es vor allem um den Polizeieinsatz am Tattag gehen.

Bericht "Jüdische Allgemeine"

Bericht "Neues Deutschland"