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Ordnungswidrigkeitsverfahren: Zerbster Lotto-Affäre

18.12.2020, 17:01
David-Wolfgang Ebener
David-Wolfgang Ebener dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Auffliegen dubioser Sportwetten bei Lotto Sachsen-Anhalt hat die Glücksspielaufsicht des Landes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Magdeburg. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" (Freitag) darüber berichtet.

Damit setzte die im Innenministerium angesiedelte Aufsicht eine zwei Monate alte Ankündigung um. In einem 40-seitigen Prüfbericht hatte die Behörde moniert, dass die landeseigene Lotto-Gesellschaft die Glücksspielaufsicht zu keinem Zeitpunkt vollständig über verdächtige Großspieler bei der Sportwette Oddset in einem Zerbster Laden informiert hatte. Damit seien Meldepflichten verletzt worden, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen könnten.

Das Glücksspielgesetz sieht bei solchen Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu 750 000 Euro vor. Wann das Verfahren abgeschlossen und eine Strafe festgesetzt werden könnte, ließ der Ministeriumssprecher ebenso offen wie die Frage, ob sich die Sanktion gegen die Lotto-Gesellschaft oder die damalige Doppelspitze richtet. Das frühere Führungsduo wurde wegen der Affäre um die Großspieler in diesem Jahr zunächst freigestellt und im Oktober schließlich fristlos entlassen. Die beiden früheren Lotto-Chefs sollen durch einen Geschäftsführer ersetzt werden. Wann eine Findungskommission einen Nachfolger bestimmt, ist offen.

Die Vorgänge in einem Zerbster Lotto-Laden waren im Rahmen eines Untersuchungsausschusses des Landtages aufgearbeitet worden. Mehreren Prüfberichten zufolge stieg in dem Geschäft der wöchentliche Umsatz massiv an, kurz nachdem die Inhaberin gewechselt hatte. Ein Jahr später wurden mit einer einzigen Kundenkarte 1,35 Millionen Euro verwettet, mit denen 1,53 Millionen Euro gewonnen wurden. Mehrere Großspieler, darunter die Laden-Inhaberin konnten hohe Gewinne erzielen, auch weil Landes-Lotto ein höheres Spiellimit genehmigte. Die Geschäftsführer informierten zwar die Geldwäschestelle über Auffälligkeiten, nicht jedoch die zuständigen Behörden und Gremien.

Der U-Ausschuss sollte eigentlich dem Verdacht nachgehen, ob hinter den hohen Einsätzen in Zerbst Geldwäsche oder Spielmanipulation steckt. Das bestätigte sich nicht. Vielmehr ging es um organisiertes gemeinschaftliches Tippen. Dabei wurden die Versäumnisse der Geschäftsführer bekannt. Erst auf Geheiß des Finanzministeriums wurde der Zerbster Laden Anfang 2020 für Lotto-Geschäfte gesperrt. Die Arbeit des U-Ausschusses nähert sich dem Ende. Im Januar sollen die letzten Zeugen gehört werden.

Bericht der Mitteldeutschen Zeitung