1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Pferde stören Schlaf: BGH entscheidet über Abstand und Lärm

Pferde stören Schlaf: BGH entscheidet über Abstand und Lärm

Pferde machen auch mal Krach im Stall, sie treten gegen die Wand, schnauben oder wiehern. Was muss der Nachbar eines Pferdehofs hinnehmen? Vor dem BGH geht es um eine fehlende Baugenehmigung, Lärm und Abstand.

Von Sönke Möhl, dpa 02.10.2020, 12:05

Karlsruhe (dpa) - Gut zwölf Meter vom Schlafzimmerfenster der Nachbarn entfernt beginnen die Auslaufboxen eines Pferde-Offenstalls. Der Stall wurde ohne Genehmigung errichtet. Zwischen der Nachbarin und dem Pferdehof herrscht nun Streit um Lärm und Abstand. Nach dem Verwaltungs-, Land- und Oberlandesgericht beschäftigt der Fall aus Sachsen-Anhalt jetzt auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann machte in der Verhandlung am Freitag deutlich, dass der Senat Mängel im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg sieht und es in der Revision vor allem um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungs- und Zivilrecht geht. (V ZR 121/19) Das OLG hatte eine Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben, wonach dem Pferdehof die Nutzung des Stalls untersagt wird. Stattdessen sollen nur Auflagen zum Lärmschutz eingehalten werden.

Doch in dem Fall aus dem Ort Petersberg bei Halle gibt es bereits ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts: Demnach kann eine nachträgliche Baugenehmigung für den Offenstall nicht erteilt werden. "Zivilrechtlich muss das parallel laufen", sagte Stresemann.

Die Beklagte hatte das Gebäude in der Annahme errichtet, sie bräuchte keine Baugenehmigung. In einem Offenstall können die Pferde frei entscheiden, ob sie sich im überdachten Bereich oder einem umzäunten Auslaufbereich im Freien aufhalten. Den Bauantrag stellte sie erst nachträglich, um Streit mit der Nachbarin zu vermeiden. "Das war mein Fehler", sagte die Pferdehofbesitzerin vor der Verhandlung, denn der Antrag wurde abgelehnt. Vor dem Verwaltungsgericht scheiterte sie. Das Landgericht untersagte auf Antrag der Nachbarin schließlich die Pferdehaltung in dem Stall.

Mehr Erfolg hatte die Pferdebesitzerin dann im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Das OLG urteilte, die Betreiberin des Hofs müsse nur die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte einhalten, etwa durch eine Polsterung der Wände oder einen geeigneten Bodenbelag.

Doch ob das die Dinge ändert, scheint nun fraglich: Der BGH-Senat sei nach der Vorberatung der Meinung, dass das OLG an das Urteil des Verwaltungsgerichts gebunden sei, sagte Stresemann. "Wenn das OLG das anders sieht, muss es eigene Erhebungen treffen."

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts lässt der Offenstall die gebotene Rücksichtnahme auf das Wohnhaus vermissen. Wenn es um besonders lästige Geräusche in der Nacht gehe, die einen aus dem Schlaf schrecken lassen, wie Tritte der Pferde gegen die Wände des Stalls, könne man die Eigentümerin des Pferdehofs schlecht zur Einhaltung der Technischen Anweisung Lärm verurteilen, sagte Stresemann. "Wir haben Rechtsfehler im Urteil des OLG ausgemacht, die so nicht stehen bleiben können", fasste sie die Haltung des Senats zusammen.

Der Anwalt der Pferdehofbesitzerin sagte dagegen, man müsse sich hüten, zu schnell zu einer Entscheidung zu kommen. Der Aspekt der öffentlich-rechtlichen Rücksichtnahme sei möglicherweise nicht rechtskräftig, und dann müsse das OLG eigene Feststellungen treffen. Dann könnten Lärmschutzmaßnahmen den Betrieb des Stalls doch ermöglichen.

Nach Angaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung leben in Deutschland rund 1,3 Millionen Pferde. Fast vier Millionen Menschen bezeichnen sich demnach selbst als Reiter.

Die Vereinigung berät ihre Mitglieder nach Angaben von Pressesprecherin Julia Basic auch beim Bau und der Unterhaltung von Ställen. "Hier können wir jedoch nur Empfehlungen dazu abgeben, welche Aspekte beim Bau von Pferdesportanlagen zu beachten sind. Wir können jedoch keine baurechtliche Beratung leisten."

Konflikte um Pferdehaltung führen nach Basics Angaben nur selten zu Rechtsstreitigkeiten. Meistens gehe es dabei um die Verunreinigung von Straßen und Wegen durch Pferdeäpfel. "Hier appellieren wir an die Pferdesportler, die Hinterlassenschaften ihrer Pferde stets zu entfernen. Zudem raten wir den Konfliktparteien immer, frühzeitig offen miteinander zu sprechen und Verständnis füreinander zu haben, um größere Konflikte oder gar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden." Das Urteil soll am 27. November verkündet werden.

Terminhinweis BGH

Zahlen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Reiterhof der Beklagten