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Renate Künast gewinnt Gerichtsverfahren gegen Hallenser

13.02.2020, 14:00

Frankfurt/Main/Halle (dpa) - Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat sich im Kampf gegen Hass im Netz vor Gericht unter anderem gegen einen Rechtsextremisten aus Halle durchgesetzt. Hintergrund der zwei Prozesse am Landgericht Frankfurt ist ein Zwischenruf von Künast aus den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Zunächst hatte die "Berliner Morgenpost" berichtet.

Bereits Ende Januar verurteilten die Richter den als Rechtsextremisten bekannten Sven Liebich aus Halle zu einer Strafe von 10 000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag bestätigte. Dieser habe in einem Facebook-Eintrag Künast nicht korrekt wiedergegeben.

Der Zwischenruf Künasts erfolgte 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Ein CDU-Abgeordneter hatte eine andere Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf Künasts lautete nach Gerichtsangaben: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist." Dies habe Liebich auf Facebook aufgegriffen und unter anderem hinzugefügt, Künast habe erklärt, wenn keine Gewalt im Spiel sei, sei Sex mit Kindern "ganz ok". Dieses Zitat sei falsch, erklärte die Sprecherin. Zudem erwecke der Autor den Eindruck, es handele sich um eine aktuelle Äußerung.

Im zweiten Fall verurteilte das Gericht einen AfD-Mitarbeiter zur Zahlung von 3000 Euro. In einem Tweet hatte er demnach 2015 geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."" Dazu erklärte die Sprecherin: "Bemängelt wurde von der Kammer des Landgerichts, dass das Zitat zwar eine richtige Tatsachenbehauptung enthielt, aber bewusst unvollständig berichtet wurde, so dass bei einem Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen könne." Laut Gericht können beide Beklagte gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Artikel Berliner Morgenpost