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Sachsen-Anhalt: Linke will höherem Rundfunkbeitrag zustimmen

10.11.2020, 19:00

Magdeburg (dpa/sa) - Die Linke im Magdeburger Landtag will nach langem Überlegen der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags zustimmen. Die 16-köpfige Fraktion legte sich bei einer Sitzung am Dienstag einstimmig auf diese Position fest, wie der medienpolitische Sprecher und Landeschef Stefan Gebhardt am Dienstag mitteilte. Grund für das Ja seien verfassungsrechtliche Erwägungen.

Zudem habe die Corona-Krise noch einmal verdeutlicht, welch hohen Stellenwert der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zeiten von Fake News und Verschwörungstheorien habe, erklärte Gebhardt. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Linksfraktion habe zuletzt ergeben, dass sich 73 Prozent der Sachsen-Anhalter von den Öffentlich-Rechtlichen in der Pandemie gut informiert fühlten. "Kaum eine Institution besitzt so ein großes Vertrauen in der Bevölkerung."

Auf Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) ist geplant, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro steigt. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Alle Landtage müssen zustimmen, viele taten das bereits. Doch der Plan droht am Veto aus Sachsen-Anhalt zu scheitern. Während SPD und Grüne bereits ihre Zustimmung signalisierten, lehnen die größte Oppositionspartei AfD und die größte Regierungspartei CDU die Erhöhung ab. Die beiden Fraktionen haben im Landtag mehr als die Hälfte der Stimmen. Derzeit laufen weitere Verhandlungen und Debatten. Mitte Dezember soll es die entscheidende Abstimmung geben.

Die Linke hat selbst auch zahlreiche Kritikpunkte am derzeitigen öffentlich-rechtlichen System und deswegen lange offen gelassen, ob sie die Erhöhung mitträgt. So müsse es mehr um Qualität statt Quote gehen, der Osten stärker im Programm beachtet und ostdeutsche Filmproduktionen unterstützt werden, zählte der Medienexperte Gebhardt auf. Die gespaltene Haltung der schwarz-rot-grünen Koalition stelle allerdings die Unabhängigkeit der Beitragsermittlung durch die KEF infrage und beschädige die Grundlagen der Öffentlich-Rechtlichen.