Schlösserstiftung: CDU verlangt Beteiligung des Landtags
Bei der geplanten Mitteldeutschen Schlösserstiftung prallen die Meinungen in Thüringen aufeinander. Noch ist nicht absehbar, ob es die nötige Mehrheit für einen dafür erforderlichen Staatsvertrag im Parlament in Erfurt gibt.
Erfurt (dpa) - Der Streit um die Mitteldeutsche Schlösserstiftung mit Sachsen-Anhalt ist in Thüringen neu entbrannt. Der CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Kellner stellte das Projekt am Freitag in Erfurt erneut infrage und verlangte eine "sofortige Beteiligung des Landtags". Hintergrund ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages in der vergangenen Woche die Weichen für die Gründung der größten länderübergreifenden staatlichen Kulturstiftung in Deutschland gestellt hat. Die Staatskanzleien von Thüringen und Sachsen-Anhalt teilten daraufhin mit, die bestehenden Schlösserstiftungen beider Länder würden schrittweise in eine neue "Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten" eingebracht.
Eine Sprecherin von Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) bestätigte, dass Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt liefen. "Er soll 2020 in den Landtag eingebracht werden." Das Parlament werde über die Finanzierungsregelungen, Vertragsdetails und weitere Schritte informiert.
Ob es für den Staatsvertrag für die Schlösserstiftung im Thüringer Landtag eine Mehrheit gibt, ist noch nicht sicher. Die bisherige rot-rot-grüne Koalition, die das Projekt trägt, hat im Landtag keine Mehrheit mehr. Sie wäre damit auf mindestens vier Stimmen der anderen drei Fraktionen im Parlament angewiesen.
Kellner erklärte: "Ohne Not droht die Staatskanzlei den Stiftungssitz nach Sachsen-Anhalt abzugeben, beziehungsweise unnötige Doppelstrukturen zu schaffen." Er sehe keinen triftigen Grund für eine Zwei-Länder-Stiftung.
Die Stiftungspläne sehen vor, dass in einem Sonderinvestitionsprogramm des Bundes und der beiden Länder insgesamt 400 Millionen Euro und jährlich bis zu 60 Millionen Euro Betriebskosten fließen. Der Bund übernehme die Hälfte der Finanzierung, die andere Hälfte teilten sich die Länder. Rechtssitz soll Halle sein. Hauptverwaltungsstandort wären Halle und ein noch festzulegender Ort in Thüringen - dafür haben sich Gotha und Rudolstadt bereits beworben. In Rudolstadt hat die bisherige Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ihren Sitz.