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Sparkasse Stendal hat Sparvertrag zu Unrecht gekündigt

14.11.2019, 14:32

Stendal (dpa/sa) - Die Sparkasse Stendal hat einen Sparvertrag zu Unrecht gekündigt. Es gehe um einen befristeten Prämiensparvertrag, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf den Vorfall hingewiesen und angegeben, dass es ihrer Ansicht nach mehrere ähnliche Fälle gebe.

"Ein befristeter Vertrag kann nur außerordentlich gekündigt werden", erläuterte der Sprecher des Landgerichts. Das bedeute, dass die Sparkasse einen gewichtigen Grund zur Kündigung hätte anbringen müssen. Weil der Vertrag aber ordentlich gekündigt worden sei, sei diese unzulässig. Beispiel für eine außerordentliche Kündigung sei etwa, wenn die Miete nicht gezahlt und daher die Wohnung gekündigt werde.

In dem Fall geht es um einen Vertrag der eine festgelegte Laufzeit von 99 Jahren hatte. Ab dem 15. Sparjahr sollte laut Prämienstaffelung die höchste der vereinbarten Prämien gezahlt werden, wie aus der Mitteilung der Verbraucherzentrale hervorgeht. Darin heißt es auch, dass sich Sparer mit weniger langen Laufzeiten ihrer Verträge an die Verbraucherschützer wenden können, sollten die Verträge vor Ablauf der vereinbarten Sparjahre gekündigt worden sein.

Mitteilung der Verbraucherzentrale