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Staatsleistungen für Kirchen: Linke fordert Kommission

Vor gut 200 Jahren wurde in großem Stil Eigentum von Kirchen verstaatlicht. Bis heute zahlt Sachsen-Anhalt dafür Jahr für Jahr Millionen an die Kirchen. Das muss laut den Linken auf den Prüfstand.

02.08.2019, 11:50
Der Abgeordnete Wulf Gallert (Die Linke) spricht im Landtag. Foto: Peter Förster/Archivbild
Der Abgeordnete Wulf Gallert (Die Linke) spricht im Landtag. Foto: Peter Förster/Archivbild dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Die Linke in Sachsen-Anhalt unternimmt einen weiteren Anlauf, die sogenannten Staatsleistungen für die beiden christlichen Kirchen abzuschaffen. Die Linke-Fraktion will in der nächsten Landtagssitzung die Einrichtung einer entsprechenden Kommission mit Vertretern des Landtags, der Regierung und der Kirchen beantragen, berichtete die "Magdeburger Volksstimme" am Freitag.

Der Linken-Abgeordnete Wulf Gallert sagte: "Wir wollen keinen Anti-Kirchen-Prozess führen." Sie sollten aber finanziert werden wie alle anderen Einrichtungen auch, der Landesrechnungshof solle Prüfrechte haben. Die Staatsleistungen Sachsen-Anhalts an die evangelische und katholische Kirche betragen in diesem Jahr laut Gallert rund 35 Millionen Euro.

Die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland finanzieren sich neben der Kirchensteuer auch durch staatliche Gelder. Grund dafür ist die Politik Napoleons Anfang des 19. Jahrhunderts, die zu Enteignungen von deutschen Kirchen und Klöstern geführt hat. Als Ausgleich dafür sprang der Staat ein. In der Weimarer Verfassung hieß es, dass diese Leistungen abgelöst werden sollten, was später auch ins Grundgesetz einging. Bislang wird aber noch jährlich gezahlt.

Der für Kirchen zuständige Bildungsminister Marco Tullner (CDU) erklärte: "Grundsätzlich sollte man Gespräche nie verweigern. Derzeit gibt es aber keine konkrete Veranlassung. Sachsen-Anhalt bekennt sich zu den Verträgen und verhält sich selbstverständlich vertragstreu." Die Gelder seien für die Gemeindearbeit von großer Bedeutung. "Das bedeutet allerdings auch nicht, dass man nicht über Veränderungen beziehungsweise Anpassungen nachdenken kann", sagte er. Sachsen-Anhalt werde keine Alleingänge riskieren.

"Jedem, der über die Abwicklung der Verträge nachdenkt, muss klar sein, dass dies nur mit der Zahlung einer Ablösesumme überhaupt denkbar ist. Dazu wäre Sachsen-Anhalt, wie die meisten anderen Bundesländer übrigens auch, nur mit großen Kraftanstrengungen in der Lage", erklärte Tullner.

Bericht "Magdeburger Volksstimme"