1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Stahlknecht verteidigt Behörden-Handeln bei Halle-Anschlag

Stahlknecht verteidigt Behörden-Handeln bei Halle-Anschlag

Hätten die Behörden den Anschlag auf die Synagoge von Halle verhindern können? Hinweise habe es nicht gegeben, sagen Spitzenbeamte im Untersuchungsausschuss des Landtages. Der Innenminister will aus der Kritik von Überlebenden lernen.

28.10.2020, 16:56

Magdeburg (dpa/sa) - Die Sicherheitsbehörden hatten nach Darstellung mehrerer Spitzenbeamter aus Sachsen-Anhalt vor dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle keine Hinweise für eine Gefährdung der Synagoge in der Saalestadt. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), seine damalige Staatssekretärin Tamara Zieschang und Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) sagten am Mittwoch im Untersuchungsausschuss des Landtages, dass es keine Hinweise auf eine Bedrohung der Synagoge gegeben habe.

Aber gerade deshalb habe der Anschlag die Sicherheitsarchitektur in Sachsen-Anhalt und in Deutschland nachhaltig verändert, stellte Stahlknecht fest. Sachsen-Anhalt hat Anfang Oktober ein umfangreiches Schutzkonzept für jüdische Einrichtungen beschlossen.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwerbewaffneter Mann versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen und ein Massaker anzurichten. In dem Gebäude feierten zu dem Zeitpunkt 52 Menschen Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte an der Tür und erschoss danach eine zufällig vorbeikommende 40-Jährige auf der Straße davor und in einem Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann.

Seit Ende 2019 arbeitet der Ausschuss den Anschlag auf und untersucht dabei besonders den Polizeieinsatz und die Sicherheitsvorkehrungen. Seit Juli läuft außerdem das Gerichtsverfahren: Angeklagt ist der 28 Jahre alte Deutsche Stephan Balliet. Er gestand die Tat und gab antisemitische Motive an.

Der 9. Oktober 2019 habe gezeigt, dass in Sachsen-Anhalt "widerlicher und brutaler Antisemitismus und Rassismus" entstanden seien, sagte Stahlknecht. Seine Aussage, dass der Schutz jüdischen Lebens Staatsräson sei, sei nicht nur ein Lippenbekenntnis gewesen. Der Minister ging in der rund zweistündigen Befragung durch den Ausschuss auch auf Kritik am staatlichen Handeln rund um das Attentat ein. So kündigte er unter anderem an, Polizisten besser für interkulturelle Kompetenzen und den Umgang mit Opfern zu schulen.

Vor Gericht hatten mehrere Überlebende aus der Synagoge den Umgang der Polizisten als respektlos beschrieben. So hätten die Beamten keinerlei Verständnis für die Riten und Bräuche der Gläubigen aufgebracht, seien grob und unsensibel mit den traumatisierten Überlebenden umgegangen. Eine Überlebende beschrieb das Verhalten der Beamten als zweites Trauma nach dem Angriff. Das Innenministerium nehme diese Kritik sehr ernst und werte sie aus, versicherte Stahlknecht.

Bei aller Anspannung und allem Stress, unter dem die Beamten kurz nach der Tat gestanden hätten, müssten sie trotzdem zu einem professionellen Handeln in der Lage sein, betonte der CDU-Politiker. "Das muss man trainieren." Sein Ministerium wolle jedoch noch das Ende des Prozesses abwarten. In Teilen bekräftigte Stahlknecht außerdem seine umstrittene Aussage vom Tag nach dem Anschlag, dass die Polizei keine Fehler gemacht habe. Für den unmittelbaren Einsatz sehe er das noch immer so. Die Sicherheitslage würde man heutzutage jedoch anders bewerten. Eine einhunderprozentige Sicherheit biete jedoch auch die beste Analyse der Gefahrenlage nicht.

Nach dem Anschlag hatte es scharfe Kritik am geringen Polizeischutz der Synagoge gegeben. Die war vor dem Attentat nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, permanent von der Polizei bewacht, sondern nur unregelmäßig bestreift worden. Die letzte Streife vor dem Anschlag sei am Morgen des Anschlagstags um 5.45 Uhr an der Synagoge vorbeigefahren, sagte Stahlknecht. Hinweise auf einen Anschlag hätten weder die Einschätzungen des Bundeskriminalamtes noch der Polizei, ergeben.

Die Kriminalstatistik habe ebenfalls nicht auf einen solchen Angriff schließen lassen, sagte Stahlknecht. So seien in Halle von 2015 bis 2019 42 antisemitische Straftaten registriert worden. Keine davon habe sich gegen eine Synagoge gerichtet, keiner der Geschädigten sei Jude gewesen. Auch die Jüdische Gemeinde habe im Vorfeld keine besondere Bedrohung gesehen und weder das Innenministerium noch die Polizei um Schutz gebeten. Wenn die Gemeinde um Schutz von Veranstaltungen gebeten habe, sei der auch immer gewährt worden.

Tagesordnung