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Thüringen billigt als erstes Land MDR-Staatsvertrag

Der MDR-Staatsvertrag gilt als veraltet. Seit Jahren wollen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Reform, nun drängt die Zeit angesichts neuer Datenschutzregeln. Erfurt tut einen ersten Schritt.

22.03.2018, 14:09

Erfurt (dpa) - Der MDR-Staatsvertrag soll grundlegend erneuert werden, doch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen streiten über Details. Der Erfurter Landtag brachte am Donnerstag mit den Stimmen der rot-rot-grünen Landesregierung und der CDU eine wichtige Änderung auf den Weg, damit Journalisten auch in Zukunft Informanten schützen können. Thüringen ist damit das erste der drei MDR-Länder, das hier zustimmt. Erst wenn sie alle drei MDR-Länder billigen, kann der neue Staatsvertrag in Kraft treten.

Im Kern geht es um das sogenannte Medienprivileg, das Pressevertretern Ausnahmen von Datenschutzregeln erlaubt. Weil im Mai eine neue EU-Verordnung beim Datenschutz greift, muss der MDR-Staatsvertrag angepasst werden. Sollte dieser scheitern, wäre das Medienprivileg nicht mehr verankert, hatte Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Thüringer Staatskanzlei, vor der Abstimmung im Landtag gewarnt.

Nach Einschätzung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) könnten dann zum Beispiel Bürgermeister herausfinden, wer Informationen aus dem Rathaus an Journalisten gegeben hat. Ralf Leifer, Geschäftsführer des DJV-Landesverbandes Thüringen, bezeichnete ein solches Szenario als "Super-Gau".

Im Thüringer Landtag stimmte die AfD-Fraktion gegen die Änderung des MDR-Staatsvertrages. Ihr Vorsitzender Björn Höcke begründete dies vor der Abstimmung damit, dass ohne die neue Regelung der EU auch keine Änderungen nötig seien. "Es hat Jahrzehntelang funktioniert, es besteht kein Änderungsbedarf."

Der SPD-Abgeordnete Werner Pidde erinnerte daran, dass mit dem Beschluss vom Donnerstag noch nicht die ganze Arbeit getan sei. "Um die großen Baustellen machen wir noch einen Bogen." Pidde meint damit unter anderem die Zusammensetzung der Gremien beim MDR. Hier liegt auch einer der Hauptkonfliktpunkte der drei MDR-Länder.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 in einem Grundsatzurteil zum ZDF den politischen Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrenzt. Auf Grundlage dieses Urteils soll auch der Staatsvertrag des MDR reformiert werden, der aus dem Jahr 1991 stammt.