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Tote Babys in Tiefkühltruhe: Fall muss neu verhandelt werden

02.11.2018, 10:05

Halle (dpa/sa) - Der Bundesgerichtshof hat das Totschlags-Urteil des Landgerichts Halle gegen die Mutter der in einer Tiefkühltruhe in Benndorf gefundenen Babys aufgehoben. Die Revision der Angeklagten hatte damit Erfolg, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BGH hervorgeht. Nun muss an einer anderen Strafkammer des Landgerichts der Fall neu verhandelt und entschieden werden. Der BGH sah das verhängte Strafmaß als zu hoch an. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Im April hatte das Landgericht die 46 Jahre alte deutsche Mutter wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte gestanden, ihre Babys 2004 und 2008 getötet zu haben. Die Neugeborenen versteckte sie in Plastiktüten im Tiefkühlschrank in ihrer Wohnung. Nach einem Hinweis waren sie dort Anfang dieses Jahres gefunden worden.

Der BGH erläuterte, das Landgericht habe zu Lasten der Angeklagten erwogen, diese hätte die Kinder nicht töten müssen, sondern diese etwa zur Adoption freigeben können. Es habe keinen nachvollziehbaren Grund für eine Kindstötung gesehen. Aus Sicht des BGH wurde damit strafverschärfend geltend gemacht, dass die Tat überhaupt begangen wurde. "Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung können sich strafmildernd auswirken; ihr Fehlen berechtigt nicht dazu, diesen Umstand zu Lasten des Täters zu berücksichtigen."

Beschluss des Bundesgerichtshofs