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U-Ausschuss Linksextremismus: Entscheidung im Dezember

In einem Untersuchungsausschuss können Abgeordnete umfassend für Aufklärung sorgen. Sie können Zeugen laden und Akten einsehen. Die AfD gehört zu den eifrigsten Fraktionen. In einem Fall ist sie gebremst worden - rechtswidrig oder wollte sie zu weit gehen?

17.11.2020, 12:02
Klaus-Dietmar Gabbert
Klaus-Dietmar Gabbert dpa-Zentralbild

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt will am 8. Dezember entscheiden, ob der Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Linksextremismus ablehnen durfte. Das kündigte das Gericht am Dienstag in Dessau-Roßlau am Ende einer rund einstündigen Verhandlung an. Die Mitglieder der AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Landtagsmitglied haben das Verfassungsgericht angerufen, weil sie sich um ihr Minderheitenrecht gebracht sehen.

Sie beantragten im Sommer 2019 einen U-Ausschuss zum Linksextremismus und hatten auch das nötige Viertel der Abgeordneten als Unterstützung beisammen. Es stimmte jedoch die Mehrheit der Parlamentarier gegen den Antrag und verhinderte die Einsetzung.

SPD, Linke und Grüne halten den Antrag für rechtswidrig, unter anderem, weil er nicht konkret genug ist und die Kompetenzen des Landtags überschreitet. Es sollten unter anderem Verbindungen von Parteien, Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden zu Linksextremisten untersucht werden. Dabei solle Privates ausgespäht, die Zivilgesellschaft und der politische Gegner ausgeforscht werden, argumentierte der Verfahrensbevollmächtigte für den Landtag, Klaus Ferdinand Gärditz. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, sagte, der Landtag solle die Regierung kontrollieren, nicht das Volk.

Der Vertreter der AfD-Abgeordneten, Karl Albrecht Schachtschneider, sagte, die Aufklärung liege im öffentlichen Interesse, der Untersuchungsauftrag sei hinreichend bestimmt. Es gehe um die Strukturen des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt. Die extremistische Linke verfolge Ziele, die mit der freiheitlichen Grundordnung nicht übereinstimmten, etwa die Auflösung der Einzelstaaten. Schachtschneider sagte zudem, es würden Steine auf Wohnungen geworfen und Autos abgefackelt.

Gärditz entgegnete darauf, das sei uferlos gedacht bis hin zu europapolitischen Fernzielen. Der Landtag könne solch einen Ausschuss nicht einsetzen, so könnten missbräuchlich politisch oppositionelle Kräfte unter Dauerbeobachtung gestellt werden.

Der AfD-Abgeordnete Daniel Roi wurde konkreter und sagte, mit dem Ausschuss solle auch überprüft werden, ob öffentliche Gelder in Vereine und Demokratieprojekte fließen, die sich nicht ausreichend vom Linksextremismus abgrenzten. Extremisten dürften nicht gefördert werden. Gärditz entgegnete, der Landtag habe als Haushaltsgesetzgeber die Kompetenzen, zu kontrollieren, ob Haushaltsmittel zweckentfremdet werden. Darauf allerdings beschränkte sich der Antrag für den U-Ausschuss nicht. Es solle vielmehr eine Szene, ein Spektrum ausgeforscht werden. Es gehe auch nicht, dass der Ausschuss aufkläre, wer bei einer Demonstration mitlaufe.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der laufenden Wahlperiode seit 2016 bereits sechs U-Ausschüsse eingesetzt. Die meisten kamen auf Antrag der AfD zustande, die die größte Oppositionsfraktion im Magdeburger Parlament ist. Zudem wurde auf ihr Drängen eine Enquete-Kommission zu Linksextremismus einberufen.

Pressemitteilung des Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 2020 mit Infos zum Verfahren