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Verbotene Zinswetten: Gericht lehnt Zweckverband-Anträge ab

14.02.2020, 14:33

Magdeburg/Halle (dpa/sa) - Das Verwaltungsgericht Halle hat im Streit um die Herausgabe von Akten und Zeugenaussagen zwei Eilanträge des Abwasserzweckverbandes Bad Dürrenberg abgelehnt. Hintergrund sind Arbeiten eines Untersuchungsausschusses, der seit Oktober 2018 aufklären will, in welchem Umfang kommunale Zweckverbände verbotene Zinswetten abgeschlossen haben.

Der Abwasserzweckverband sei nicht berechtigt, die Akten zurückzuhalten und Zeugen kein Recht zur Aussage einzuräumen, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Zweckverband sei vielmehr verpflichtet, "jederzeit die Akten vorzulegen und die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Auch andere Abwasserzweckverbände hatten nach Angaben des Grünen-Politikers Olaf Meister Akten nicht zur Verfügung stellen wollen. Das Ziel scheine Verzögerung zu sein. Der U-Ausschuss muss seine Arbeit bis zur Landtagswahl im Juni 2021 abschließen.

Sachsen-Anhalts Landesrechnungshof hatte mehrere Fälle aufgedeckt, in denen Kommunen und ihre Zweckverbände mit hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten Verluste eingefahren haben sollen.

Sogenannte Derivate waren vor allem vor der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren ein Finanzprodukt, das auch Kommunen und deren Zweckverbänden von Bankberatern angeboten und empfohlen wurde.

Die Rechnungsprüfer nehmen die Derivatgeschäfte seit Jahren genauer unter die Lupe. Bekannt seien Geschäfte von mindestens 1,7 Milliarden Euro, wie im Dezember mitgeteilt wurde. Teilweise seien Verluste in die Berechnung der Gebühren eingeflossen, die Kunden zahlen müssten.