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Verfassungsgericht entscheidet über Kennzeichnungspflicht

12.03.2019, 16:51
Ein Aufnäher mit dem Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Foto: Jens Wolf/Archiv
Ein Aufnäher mit dem Wappen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Foto: Jens Wolf/Archiv dpa-Zentralbild

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht entscheidet am 7. Mai, ob die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt weiter Bestand hat. Das sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Seit Sommer dieses Jahres greift die Pflicht, dass Polizisten bei Großeinsätzen wie Demonstrationen eine individuelle Rückennummer tragen müssen. Damit soll ein mögliches Fehlverhalten nachträglich überprüfbar werden.

Die Regelung wurde den Richtern von der AfD im Landtag zur Prüfung vorgelegt. Aus Sicht der Fraktion drückt die Kennzeichnungspflicht einen Generalverdacht aus und dient vor allem der Strafverfolgung. Das müsse jedoch der Bund und nicht das Land regeln. Sachsen-Anhalt sieht die Kennzeichnung hingegen als Möglichkeit, um Straftaten zu verhindern.

Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt es in zahlreichen Bundesländern - etwa in Berlin, Hessen oder Thüringen.