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Zollfahnder finden mehr Drogen

Immer öfter werden Drogen oder unversteuerte Zigaretten im Internet bestellt. Der Frachtflughafen Leipzig/Halle entwickelt sich dabei zum Schmuggeldrehkreuz.

05.04.2017, 13:05

Dresden (dpa) - Die Menge der von Ermittlern des Zollfahndungsamtes Dresden nachgewiesenen eingeschmuggelten Drogen hat sich im vergangenen Jahr nahezu verdoppelt. In 515 Ermittlungsverfahren sei Tatverdächtigen die unerlaubte Einfuhr von insgesamt 465 Kilogramm Betäubungsmitteln zur Last gelegt worden, teilte die für Sachsen, Thüringen und den Landgerichtsbezirk Halle (Sachsen-Anhalt) zuständige Bundesbehörde am Mittwoch in Dresden mit. 2015 waren es noch 240 Kilogramm gewesen.

Drehkreuz des Schmuggels sei der Frachtflughafen Leipzig/Halle. Der größte Teil der entdeckten Drogensendungen sei für Empfänger im Ausland bestimmt gewesen, sagte eine Sprecherin. Der Anstieg betreffe alle Arten von Drogen. "Kokain hat sich erhöht, aber auch Heroin, Marihuana und Haschisch."

Die an der sächsisch-tschechischen Grenze von Zollfahndern sichergestellte Menge von Crystal Meth ging dagegen 2016 zurück. Die Ermittler konnten den Tätern die Einfuhr von rund 23 Kilogramm der Droge (2015: 51 Kilo) nachweisen, davon wurden 6 Kilogramm sichergestellt. "Es gab im vergangenen Jahr nicht so viele Feststellungen mit großen Mengen", begründete die Sprecherin den Rückgang. 2015 seien noch 20 Fälle mit jeweils mehr als 100 Gramm der synthetischen Billigdroge gezählt worden.

Insgesamt stieg die Zahl der vom Zollfahndungsamt Dresden geführten Verfahren im vergangenen Jahr um gut 350 auf 1279 - ermittelt wurde gegen 1583 Verdächtige. Dabei deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 7,7 Millionen Euro (2015: 9,3 Millionen Euro) auf, überwiegend durch Zigarettenschmuggel und nicht entrichtete Einfuhrabgaben bei Warensendungen.

Bei einem Dutzend Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen zogen die Zollfahnder allein in den letzten drei Monaten von 2016 auch rund eine Tonne in Deutschland nicht zugelassener oder erlaubnispflichtiger Pyrotechnik aus dem Verkehr. Die Beschuldigten hatten sie in einem ausländischen Internetshop erworben und per Post oder Kurierdienst erhalten.