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Zunächst kein Bußgeld bei Verstoß gegen Mundschutzpflicht

21.04.2020, 14:33
Karl-Josef Hildenbrand
Karl-Josef Hildenbrand dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Wer in Sachsen-Anhalt gegen die ab Donnerstag geltende Mundschutzpflicht verstößt, muss zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung habe sich dagegen entschieden, den fehlenden Schutz zu bestrafen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Dienstag in Magdeburg. Allerdings müssten alle ohne Mund-Nasen-Bedeckung damit rechnen, dass sie in Einkaufsläden nicht eingelassen und von Fahrten mit Bus und Bahn ausgeschlossen würden. Die Regierung wolle zunächst beobachten, wie die Tragepflicht eingehalten werde, sagte Grimm-Benne weiter: "Ich denke, am Donnerstag und Freitag wird geübt."

Zuvor hatte das Kabinett von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) beschlossen, dass die Sachsen-Anhalter mit Beginn des Donnerstags (0.00 Uhr) beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr ihren Mund und ihre Nase bedecken müssen.

Prinzipiell wird das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Raum empfohlen. Es reiche, einen Schal oder einen Tuch vor das Gesicht zu ziehen oder selbstgenähte Masken zu nutzen.

So soll die Gefahr minimiert werden, dass Menschen sich per Tröpfchen mit dem neuartigen Coronavirus anstecken. "Das Tragen war bisher dringend empfohlen. Viele sind dem leider nicht gefolgt", begründete Haseloff, warum das Kabinett eine Pflicht beschlossen hat. Sollte es viele Verstöße gegen die Mundschutzpflicht geben, schloss Haseloff nicht aus, dass die Landesregierung Anfang Mai ein Bußgeld festlegt.

In Sachsen sowie mehreren Städten wie Jena gilt eine Tragepflicht beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr bereits. In Thüringen gilt sie ab Freitag, weitere Bundesländer wollen sie zeitnah einführen.