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Gutachten: Fluggäste haben bei wilden Streiks weniger Rechte

12.04.2018, 11:09

Luxemburg (dpa) - Fluggesellschaften müssen nach Einschätzung eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof keine Entschädigungen zahlen, wenn sie wegen eines wilden Streiks Flüge nicht wie geplant durchführen können. Arbeits- und tarifrechtlich nicht legitimierte Arbeitsniederlegungen stellten einen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der eine Befreiung von der Entschädigungspflicht möglich mache, argumentierte Evgeni Tanchev in einem Gutachten zu einer Klage von Kunden der deutschen Fluggesellschaft Tuifly.