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Härtefallklausel für Amokopfer von Münster

12.04.2018, 15:31

Düsseldorf (dpa) - Die Opfer der Amokfahrt von Münster können über eine Härtefallklausel Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz enthalten. Das stellte Nordrhein-Westfalens Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz in Düsseldorf klar. Die Härtefallklausel sei notwendig, weil das Gesetz Gewalttaten, die mithilfe von Kraftfahrzeugen begangen werden, eigentlich nicht einbeziehe, erklärte die frühere Generalstaatsanwältin. Dies habe sich bereits 2016 beim Terroranschlag mit einem Lastwagen auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche als Problem erwiesen.