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Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfession nicht immer fordern

17.04.2018, 10:18

Luxemburg (dpa) - Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einem Fall aus Deutschland entschieden. Zur Bedingung darf die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle für die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert.