NRW will enge Regelungen für das Verschenken von E-Books lockern
Düsseldorf (dpa) - Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty will Tücken im Online-Handel beseitigen. Er nimmt Anstoß daran, dass viele Online-Händler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, dass E-Books weder weiterverkauft noch ohne weiteres verschenkt werden dürfen. Dagegen werde das Land NRW vorgehen, sagte Kutschaty. Mit einer Bundesratsinitiative will der SPD-Politiker Wildwuchs in den Geschäftsbedingungen des digitalen Handels kappen. Im Vertragsrecht sei eine Unterscheidung zwischen realen Büchern und E-Books nicht gerechtfertigt, kritisierte er.