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Fan-Tumulte 1. FC Magdeburg droht DFB-Strafe

Beim Spiel gegen die SG Großaspach lieferten sich FCM-Fans eine Prügelei mit Ordnern. Dafür droht nun dem Vereine eine Strafe.

22.11.2015, 10:02

Rostock (dpa/mh) l Erst sorgten sie für tolle Stimmung auf den Rängen, dann für skandalöse Ereignisse auf dem Rasen: Fans des Fußball-Drittligisten 1. FC Magdeburg drangen im Duell bei der SG Sonnenhof Großaspach kurz vor Spielschluss in den Innenraum und sorgten für eine mehrminütige Spielunterbrechung.

Nur durch das beherzte Einschreiten der Magdeburger Spieler konnte eine Eskalation der Situation verhindert werden. Der FCM musste nicht nur die 0:1 (0:0)-Niederlage einstecken, sondern muss nun auch mit einer Strafe durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) rechnen.

"Das unsere Fans den Innenraum stürmen, sind Sachen, die nicht sein dürfen. Wenn man hört, dass eine Mannschaft mit vielen Fans kommt, dann müssen hier mehr Ordner aufgestellt werden. Ich muss meiner Mannschaft ein Kompliment machen, die dann zum Block gegangen ist und die Sache relativ schnell geklärt hat", sagte FCM-Trainer Jens Härtel, nachdem seine Spieler geschlossen auf die Fans zugegangen waren und sie auf die Tribüne zurückdrängten. Kurz nachdem die Gastgeber in der 82. Minute durch einen von Michele Rizzi verwandelten Foulelfmeter in Führung gingen, öffneten einige FCM-Fans ein Tribünentor, drangen in den Innenraum vor und lieferten sich eine Prügelei mit Ordnern.

Der 1. FC Magdeburg hat sich inzwischen auch mit einem offenen Brief an die Fans gewandt. Darin heißt es unter anderem: "Leider müssen wir in Anlehnung der gestrigen Vorkommnisse feststellen, dass einige Wenige unserer Fans noch nicht drittligatauglich sind und mittels ihres Verhaltens die aktuellen Ziele unseres Vereins stark gefährden. Wie mehrfach öffentlich kommuniziert, sind wir im Vergleich zu unseren Mittwettbewerbern mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattet in die Saison gestartet. Gemeinsam haben wir uns das Ziel gesetzt, die Teilnahme am Profifußball über die laufende Saison hinaus zu sichern. Insofern ist jegliche Strafzahlung aufgrund eigenen Fehlverhaltens, unabhängig ob Provokation vorlag oder nicht, als wettbewerbsnachteilig und somit zielgefährdend anzusehen."