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Keine Bewegung im Verfahren gegen Springreiter Steffen Buchheim "Ich werde wieder starten"

Von Oliver Kramer 05.03.2011, 04:27

In das Disziplinarverfahren gegen Springreiter Steffen Buchheim ist bislang keine Bewegung gekommen. Knapp vier Monate nachdem die Deutschen Reiterliche Vereinigung (FN) den Landesmeister wegen unerlaubten Einsatzes von Medikamenten bei seinem Pferd "Lavingon" belangt hatte (Volksstimme berichtete am 18. Dezember), sind keinerlei Konsequenzen gezogen worden. Der 29-Jährige fühlt sich von der FN und dem Landesverband im Stich gelassen. Er will nun beim ersten großen Springturnier des Jahres starten.

Pietzpuhl. Ein Blick auf die Meldeliste der Braunschweiger Löwen Classics bringt Klarheit: Bei dem Internationalen Hallen-Springturnier vom 10. bis 13. März soll Steffen Buchheim gemeinsam mit drei weiteren Reitern das Land Sachsen-Anhalt beim Deutschen Mannschaftschampionat vertreten. "Als Landesmeister bin ich qualifiziert und werde wieder starten", sagte Buchheim. Es wäre der erste Wettkampf des Springreiters seit rund einem halben Jahr.

Ende Juli 2010 war sein Erfolgspferd "Lavingon" beim Springturnier in Etingen (Landkreis Börde) auf das Medikament Dexamethason (ein Entzündungshemmer) getestet worden. Zuvor hatte Buchheims Tierarzt das Mittel dem Pferd verabreicht und die vorgeschriebene Karenzzeit - die Zeit von der Einnahme bis zum Start in Etingen - "mit 17 Tagen mehr als eingehalten".

Der Test fiel dennoch positiv aus, die Disziplinarkommission der FN leitete ein Ordnungsverfahren ein. Nach einer mündlichen Verhandlung im November wurde das Gespann wegen unerlaubter Medikation zu sechs Monaten Sperre verurteilt. Damals verwies die FN gegenüber der Volksstimme "auf das noch nicht rechtskräftige Verfahren". Der Reiter habe jedoch noch die Möglichkeit, beim Großen Schiedsgericht der FN Einspruch einzulegen.

Seitdem blieben für den Reiter viele Fragen offen. "Wir haben nie ein schriftliches Urteil erhalten. Dadurch hatte ich bis heute keine Chance, Einspruch zu erheben", sagte der Ihleburger. Zudem seien Nachfragen nach der Konzentration der nachgewiesenen Substanz in der A- und B-Probe seitens der FN unbeantwortet geblieben. Auch die Tatsache, dass der Landesverband der Reit- und Fahrvereine im Dezember das noch nicht rechtskräftige Urteil in seiner Verbandszeitschrift veröffentlichte, ist für ihn nicht nachvollziehbar.

Er leitete Anfang des Jahres rechtliche Schritte gegen die FN ein, wohl in der Hoffnung, eine gütliche Einigung zu erzielen. "Sie sollen ein endgültiges Urteil fällen oder mich freisprechen", sagte Buchheim, der dem Bundesverband erneut Verfahrensfehler und eine unverhältnismäßige Härte in seinem Fall vorwarf.

Trotz des "schwebenden Verfahrens" ist der sportliche und wirtschaftliche Schaden für den Reitsportler bereits immens. Obwohl laut seiner Ansicht startberechtigt, verzichtete Buchheim in den vergangenen Monaten auf eine Teilnahme an Hallenturnieren, "weil ich mich diesem Druck öffentlich nicht aussetzen wollte". Dies hatte zur Folge, dass dem Selbstständigen die Turnierpferde, die er in Pietzpuhl in Beritt hat, nach und nach von den Besitzern entzogen wurden. "Ich muss jetzt zusehen, dass ich das Rad am Drehen halte. Da hängt meine ganze Existenz dran."

Vielleicht entschloss er sich deshalb, Sachsen-Anhalt beim renommierten Braunschweiger Hallenturnier zu vertreten. Nachfragen Buchheims, ob für ihn ein Ersatzmann für das Championat nominiert worden sei, blieben vom Landesverband unbeantwortet.