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Fußball KFV Fußball Börde: Ausbootung eines Ansetzers

Die Geschichte des KFV Fußball Börde, bereits öfter durch personelle Feind- und Seilschaften aufgefallen, ist um eine Episode reicher.

Von Christian Meyer 22.04.2020, 05:00

Haldensleben l Der langjährige Schiedsrichteransetzer Alexander Kocherscheid soll abgesetzt werden, so empfiehlt es der Schiedsrichterausschuss dem Vorstand.

Die E-Mail von Peter Bree macht ungewollt schnell die Runde. Der Schiedsrichter-Obmann empfiehlt am Sonntag dem Präsidium des KFV Fußball Börde die Absetzung des Schiedsrichteransetzers Alexander Kocherscheid.

„Es gab in der zurückliegenden Zeit viele Unstimmigkeiten im Ausschuss, nun auch noch mit seinem Sohn Leon Kocherscheid (Schiedsrichterlehrwart). Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses hatte schon vor, den Ausschuss zu verlassen. Um nun wieder eine ordnungsgemäße Arbeit im Ausschuss für unsere Schiedsrichter gewährleisten zu können, bittet der Schiedsrichterausschuss mit sofortiger Wirkung, den Kreisschiedsrichteransetzer Alexander Kocherscheid seines Amtes zu entheben“, heißt es dort. Es ist die Konsequenz nach monatelangen Querelen im Ausschuss.

Im Schiedsrichterausschuss sitzen neben Obmann Bree und Ansetzer Alexander Kocherscheid, noch Mike Weiß (Schiedsrichter-Obmann + Beobachtungen), Kurt Schröder (Ansetzer Bördeliga), Benedict Ohrdorf (Ansetzer 1. Kreisklasse und 2. Kreisklasse), Leon Kocherscheid (Aus- und Weiterbildung), Jonas Böttger (Verantwortlich für Perspektivkader) und Felix Bausenwein (Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit).

Als besonders belastet gilt zunächst das Verhältnis zwischen Alexander Kocherscheid und Benedict Ohrdorf. „Er denkt, dass ich ihm den Job streitig machen will, doch dem ist ganz und gar nicht so“, erklärt Ohrdorf.

Beide Ansetzer sind in ihrer Art grundverschieden, müssen im wöchentlichen Kampf um die sinnvollsten Einsätze der Unparteiischen aber kooperieren. Das gelingt mehr schlecht als recht. Am 14. Februar, Valentinstag, gibt es eine große Aussprache im Ausschuss. Auch Präsident Egon Genz ist in Ummendorf dabei. Kocherscheid und Ohrdorf schließen Frieden, aber nicht für lang.

Die Lage spitzt sich immer weiter zu. Am 28. März informiert Leon Kocherscheid die Ausschussmitglieder über das endgültig zerrüttete Verhältnis zu seinem Vater, macht klar, dass eine gemeinsame Arbeit im Ausschuss jetzt und in Zukunft nicht mehr möglich sei. Alexander Kocherscheid macht keinen Hehl aus den Problemen. „Benedict Ohrdorf sägt seit gewisser Zeit an meinem Stuhl, will meinen Posten haben, auch wenn er es nicht zugeben würde. Dazu hat mein Sohn mit seiner E-Mail am 28. März an den Ausschuss, in der er sehr persönliche Dinge preisgibt und dem Ausschuss die Pistole auf die Brust setzt, sich zwischen ihm und mir zu entscheiden, ihm eine Traumvorlage geliefert, um mich endgültig loszuwerden.“

Am 16. April zieht Peter Bree die Notbremse, bittet im Ausschuss um ein Meinungsbild per E-Mail. Drei Tage später steht das Ergebnis fest, Alexander Kocherscheid soll gehen.

Der einzige, der aus dem Ausschuss zu ihm hält, ist Kurt Schröder. „Seine Akkuratesse und Korrektheit missfällt vielen, aber ich schätze das sehr. Natürlich eckt er mit seiner Art und Weise manchmal an, aber da ist er in der Vergangenheit nicht der einzige gewesen. Er hat viel geschaffen in seiner Zeit“, zollt ihm das Schiedsrichter-Urgestein Respekt.

Auch KFV-Präsident Egon Genz lobt die Leistung von Alexander Kocherscheid. „Seine Arbeit war immer akkurat. Familiäre Dinge sollten im sportlichen Bereich keine Rolle spielen. Wir werden uns mit dem Thema befassen, wenn die Corona-Verordnungen wieder kleinere Versammlungen zulassen.“

Denn obwohl der Schiedsrichterausschuss eine sofortige Absetzung Kocherscheids möchte, steht der Präsident beim fachlich versierten, aber vielen zu unbequemen Ansetzer im Wort. „Er hat mir zugesichert, dass ich mündlich vor dem Präsidium angehört werde“, berichtet Kocherscheid.

Laut Paragraph 29, Ziffer 7 der Satzung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt, steht Alexander Kocherscheid wohl ohnehin eine Anhörung zu: „Der Verbandsvorstand ist berechtigt, ein Mitglied von Verwaltungsorganen bei grober Pflichtverletzung und bei Unwürdigkeit mit sofortiger Wirkung von jeder Tätigkeit durch eine schriftlich begründete Entscheidung zu entbinden. Der Betroffene ist vorher zu hören. Er hat das Recht der Anrufung beim zuständigen Sportgericht innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung. Analoges gilt für die Abberufung von Ausschussvorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse.“