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Fußball Fehler bei der Auslosung?

Ist bei der Auslosung des Viertelfinales des Kreispokalwettbewerbes der Männer im Sinne der Ausschreibung vorgegangen worden?

Von Michael Jacobs 24.03.2016, 11:42

Salzwedel l Neben zahlreichen Nachholspielen in der Kreisoberliga, Kreisliga sowie dem mit Spannung erwarteten Landespokalspiel des SV Eintracht Salzwedel gegen den FSV Barleben am Ostermontag, stehen am Osterwochenende auch drei Spiele im Kreispokal des KFV Altmark West an. Und diese sorgen bereits im Vorfeld für Diskussionen. Die Auslosung der anstehenden Viertelfinalspiele erfolgte nämlich nicht entsprechend der Ausschreibung, die der Kreisfachverband Fußball (Altmark West) den Vereinen am 19. Juli 2015 per E-Mail zukommen ließ. Demnach müssten zwei Mannschaften eines Vereins, die sich bis ins Viertelfinale vorkämpfen, in der Runde der letzten acht gegeneinander antreten.

„(...) Es wird bis einschließlich dem Finale im einfachen Ko-System gespielt. Die unterklassige Mannschaft hat bis einschließlich des Halbfinales Heimrecht. Sollten im Viertelfinale noch zwei Mannschaften eines Vereins vertreten sein, treten sie automatisch gegeneinander an“ (Auszug aus Absatz 3.1. der Ausschreibung für den Kreispokal 2015/2016 des KFV Altmark West).

Im aktuellen Spieljahr betrifft dies den SV Langenapel. Dessen erste Mannschaft hat noch ein Nachholspiel des Achtelfinales gegen Eintracht Salzwedel zu bestreiten. Gewinnen die Schützlinge von Trainer Ronny Müller diese Partie, stünden sie im Viertelfinale.

Dieses erreicht hat bereits der SV Langenapel II. Theoretisch müssten beide SVL-Team unter den geschilderten Voraussetzungen gegeneinander antreten. Doch dies soll nicht passieren, denn die SVL-Reserve muss am Ostersonnabend bereist im Viertelfinale beim SV Rot-Blau Sanne ran. Dies ergab die Auslosung, welche der KFV im Dezember 2015 im Rahmen des Hallensupercups durchführte.

Diese Auslosung hätte laut Ausschreibung also in dieser Form nicht stattfinden dürfen, weil bis dato nicht klar ist, ob der SV Langenapel zwei der letzten acht Teams im Wettbewerb stellt.

In einer Stellungnahme von KFV-Präsident Heinrich Piep, die der Pressewart des KFV übermittelte, äußerte sich Piep wie folgt: „Eigentlich dürfen zweite Mannschaften nicht am Pokalwettbewerb teilnehmen. Wir lassen sie bei uns im Kreis jedoch mitspielen, um den Pokal attraktiver zu machen. Dass zwei Mannschaften aus einem Verein im Viertelfinale nicht gegeneinander antreten müssen, haben wir im Vorfeld der Auslosung beraten und entschieden, dass dies nicht so sein muss“.

Damit bestätigt der Präsident indirekt, dass sich das Präsidium - beziehungsweise der Spielausschuss - bei der betreffenden Auslosung seinen eigenen Bestimmungen widersetzt hat. Auch wenn dies scheinbar unbeabsichtigt geschehen ist.

Piep bekräftigte außerdem, dass die drei Viertelfinals Diesdorfer SV gegen SSV 80 Gardelegen, TSV Kusey kontra FC Jübar/Bornsen und Rot-Blau Sanne gegen SV Langenapel II am Ostersonnabend wie geplant stattfinden sollen. Eine Absetzung der Spiele und eine neue (regelkonforme) Auslosung soll es nicht geben. Es bleibt nun abzuwarten, ob diese Entscheidung beim KFV noch einmal überdacht wird, oder ob es sogar von Seiten der betroffenen Vereine Proteste oder Einsprüchegeben wird.