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Fußball Lizenzpflicht wird eingeführt

In den höherklassigen Ligen im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich in Sachsen-Anhalt müssen die Trainer eine Lizenz haben.

Von Thomas Koepke 19.12.2017, 08:00

Salzwedel l Eine Studie der Universität Bern und eigene Erfahrungen im Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) haben gezeigt, dass gut ausgebildete Trainer nicht nur einen entscheidenden Teil zum Erfolg einer Mannschaft, sondern auch zur dauerhaften Bindung der Mitglieder beitragen. Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen, die aus einem Verein ausscheiden, geben an, dass sie dies tun, weil sie ihren Trainer als fachlich- und sozial nicht kompetent einschätzen.

Im Gegensatz dazu haben Vereine mit ausgebildeten Trainern den meisten Zulauf. Dabei profitieren natürlich nicht nur die Jugendmannschaften von ausgebildeten Trainern.

Die Einführung der Trainerlizenzpflicht ist im Sinne der Sicherung von Qualität und Quantität des Fußballs in Sachsen-Anhalt mehr als förderlich - und aus Sicht des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt auch erforderlich.

Die DFB-Trainer B-Lizenz wird für die Verbandsliga ab der Saison 2018/2019 verpflichtend vorgeschrieben. Dies betrifft die Männermannschaften und den Nachwuchsbereich von A- bis zu den C-Junioren. Für die Talenteliga gilt bereits seit 2014 eine entsprechende Pflicht.

In den jeweiligen Landesligen wird ab dem Spieljahr 2019/2020 bei den Herren und den Junioren eine DFB-Trainer C-Lizenz erforderlich sein.

Der FSA hat den möglichen Bedarf an Trainerlizenzen erfasst und wird speziell auf die Anforderungen in den Verbandsligen zugeschnittene Sonderlehrgänge anbieten.

Der Vizepräsident für die Qualifizierung und Vereinsentwicklung des FSA, Michael Rehschuh, äußerte vor der Einführung: „Der Qualifizierungsausschuss ist überzeugt, dass mit der Einführung der Lizenzpflicht eine Qualitätserhöhung des Fußballs in Sachsen-Anhalt in den höchsten Spielklassen und aufgrund deren Ausstrahlung auch auf die Bereiche des Kreisfußballs einhergehen wird“.

Eine mögliche Einführung der Lizenzpflicht auf Kreisebene bleibt derzeit dagegen den Kreisfachverbänden vorbehalten.