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Handball HVSA: Zweitspielrecht wird geändert

Durch die Geschäftstelle des Handballverbandes Sachsen-Anhalt werden die Vereine nach bundesweiter Änderung zu Anpassungen informiert.

Von Wolfgang Seibicke 26.06.2020, 08:00

Stendal l Auf Grund der beschlossenen Änderungen beim DHB haben sich für verschiedene Spielberechtigungen die Antragsgrundlagen und -regularien geändert. Diese finden in den Antragsformularen des HVSA ihre Berücksichtigung.

Im Wesentlichen betrifft dies folgende Paragraphen der Spielordnung:

§ 15 Zweitspielrecht für Berufspendler, Studenten und vergleichbare Personen

§ 19a Zweifachspielrecht Jugend für die Altersklassen A bis C

§ 19b Gastspielrecht Jugend

Die bisherig gültigen Antragsunterlagen verlieren mit Beginn der neuen Saison (1. Juli 2020) ihre Gültigkeit.