Handball HVSA: Zweitspielrecht wird geändert
Durch die Geschäftstelle des Handballverbandes Sachsen-Anhalt werden die Vereine nach bundesweiter Änderung zu Anpassungen informiert.
26.06.2020, 08:00
Stendal l Auf Grund der beschlossenen Änderungen beim DHB haben sich für verschiedene Spielberechtigungen die Antragsgrundlagen und -regularien geändert. Diese finden in den Antragsformularen des HVSA ihre Berücksichtigung.
Im Wesentlichen betrifft dies folgende Paragraphen der Spielordnung:
§ 15 Zweitspielrecht für Berufspendler, Studenten und vergleichbare Personen
§ 19a Zweifachspielrecht Jugend für die Altersklassen A bis C
§ 19b Gastspielrecht Jugend
Die bisherig gültigen Antragsunterlagen verlieren mit Beginn der neuen Saison (1. Juli 2020) ihre Gültigkeit.