Winterspiele Sportrichter weisen Dopingfall Passler zurück
Der Internationale Sportgerichtshof Cas erklärt sich im Dopingfall der italienischen Biathletin Rebecca Passler für nicht zuständig. Ihr Kampf gegen die vorläufige Suspendierung dürfte weitergehen.

Antholz - Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat den Fall der positiv getesteten italienischen Biathletin Rebecca Passler abgewiesen. Zuständig sei weiterhin die italienische Anti-Doping-Behörde, teilte der Cas mit. Dort könne die vorläufige Suspendierung noch immer angefochten werden. Die Frist läuft am Donnerstag ab. Ein Start von Passler bei ihren Heim-Spielen in Italien wird damit immer unwahrscheinlicher.
Passler war bei einer Kontrolle außerhalb des Wettkampfs im Januar positiv auf Letrozol getestet worden. Anschließend wurde sie vor den Winterspielen vorläufig suspendiert. Passler hatte gefordert, die Suspendierung wegen fehlender Absicht aufzuheben und ihr eine Olympia-Teilnahme in ihrer Heimat Antholz zu ermöglichen. In der Hoffnung auf eine schnelle Entscheidung reichte sie einen Antrag bei der Ad-hoc-Abteilung des Cas für die Winterspiele ein.
Passler sieht bei sich keine Schuld
Mit dem Medikament Letrozol kann der Östrogenspiegel gesenkt werden, hauptsächlich wird es aber zur Krebsbehandlung eingesetzt. Die Biathletin argumentierte, es habe sich um einen Fall von Verunreinigung gehandelt, sie treffe keine Schuld.
Die frühere Junioren-Weltmeisterin startet seit Ende 2021 im Weltcup. Ihre besten Karriereresultate sind zwei elfte Plätze im Sprint von Oberhof und im Massenstart von Annecy.