Nachtrag zu veränderten Handballregeln Torhüter sind (meist) die "Übeltäter"
Burg (okr). In der gestrigen Ausgabe des Jerichower Land Sports wurde auf neue Spielregeln im Handball hingewiesen, die ab der kommenden Saison 2010/11 gelten. Dabei wurde unter dem Punkt "Torhüter verlässt seinen Raum" geschrieben: "Steht der Torwart jedoch deutlich vorher, ist bei Kontakt durch den Angreifer auf Stürmerfoul zu entscheiden."
"Dieser Passus ist zu streichen", teilte Gerd Strozinsky der Volksstimme mit. Der Lehrwart im Handball Verband Sachsen-Anhalt verwies auf eine Regelaktualisierung vom Deutschen Handball Bund. Darin heißt es: "Im Gegensatz zu unserer bisherigen Meinung, dass es beim Zusammenstoß zwischen Gegenstoßspieler und völlig still stehendem Torwart zu einem Stürmerfoul (früher hieß das mal "auflaufen lassen") kommt, spricht das Regelwerk auch in diesem Fall von einer direkten Disqualifikation gegen den Torwart.
Im Klartext: Wenn der Torwart bei einem gegnerischen Gegenstoß seinen Torraum verlässt und es zu einem Zusammenstoß mit dem Gegner kommt, ist der Torwart immer der verantwortliche "Übeltäter", egal ob er sich nach vorne bewegt oder still steht. So ist er mit einer Disqualifikation zu bestrafen. Stürmerfoul ist in diesem besonderen Fall nicht möglich.
Wenn der Gegenstoßspieler allerdings offenbar bewusst (also für den Schiedsrichter klar erkennbar) in den Torwart hineinrennt, also einen Zusammenstoß von sich aus hervorruft, dann gelten die bekannten anderen Regeln. Der Angreifer wird wegen Unsportlichkeit bestraft, und es gibt Freiwurf für den Torwart.