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Aktuelles Urteil BGH erleichtert hohe Anzahlung für Pauschalreisen

Ein Urlaub kann ins Geld gehen. Manchmal wird es teuer, lange bevor es losgeht. Wie viel Reiseveranstalter schon bei der Buchung verlangen dürfen, hat jetzt der Bundesgerichtshof geklärt.

25.07.2017, 15:50
Tui verlangt für bestimmte Reisen eine Anzahlung von 40 Prozent. Der BGH hat nun geklärt, dass Veranstalter bei der Kalkulation der Anzahlungspauschale Provisionen für Reisebüros mitberechnen dürfen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Tui verlangt für bestimmte Reisen eine Anzahlung von 40 Prozent. Der BGH hat nun geklärt, dass Veranstalter bei der Kalkulation der Anzahlungspauschale Provisionen für Reisebüros mitberechnen dürfen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa dpa

Karlsruhe (dpa) - Bei der Buchung von Pauschalreisen müssen Urlauber eine Anzahlung leisten. Um die 20 Prozent des Reisepreises waren üblich. Bis der Veranstalter Tui 40 Prozent verlangte. Ist das rechtens?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Reiseveranstaltern erleichtert, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen, entschieden die Karlsruher Richter. Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen.

Der Senat entschied damit bereits zum zweiten Mal in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Veranstalter Tui, der für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent verlangt. Nach dem ersten BGH-Urteil muss der Veranstalter darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss entsprechend hoch in Vorleistung treten muss.

Auch Flugkosten dürfen dafür pauschal berücksichtigt werden, unabhängig davon ob diese Kosten für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden. Dasselbe gilt für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern, es sei denn diese unterscheiden sich erheblich in ihrer Höhe etwa mit Blick auf verschiedene Reiseziele. Dies muss nun erneut das Oberlandesgericht Celle klären. (Az.: X ZR 71/16)

Mitteilung des BGH zum Urteil

Mitteilung des BGH zum Urteil von 2014

Informationen von Tui zu den Pauschalreisen