1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Was sich ab Juli für Verbraucher ändert

Von Rente bis Reisen Was sich ab Juli für Verbraucher ändert

Im Juli treten einige Änderungen in Kraft, teils im Zusammenhang mit der Corona-Krise: Die Mehrwertsteuer sinkt, die Rente steigt - auch auch im Straßenverkehr tut sich was.

30.06.2020, 10:07

Berlin (dpa) - Die coronabedingte Mehrwertsteuersenkung und die jährliche Rentenerhöhung sind zweifellos die herausragenden Neuregelungen, die zum 1. Juli in Kraft treten. Aber auch Pflegekräfte, Radfahrer und Urlauber sollen von den Änderungen zum Monatswechsel profitieren. Ein Überblick:

Mehrwertsteuer: Um Verbraucher nach dem Corona-Lockdown wieder in die Geschäfte zu locken, sinkt zum 1. Juli für genau sechs Monate die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz, der auf viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs erhoben wird, geht bis Jahresende von 7 auf 5 Prozent zurück.

Rente: Bevor zumindest einem Teil der rund 21 Millionen Rentner im kommenden Jahr eine Nullrunde drohen könnte, gehen in diesem Jahr die Altersbezüge noch einmal kräftig nach oben: In den westdeutschen Bundesländern steigen die Renten zum 1. Juli um 3,45 Prozent, in Ostdeutschland gibt es sogar ein Plus von 4,20 Prozent. Die sogenannte Standardrente steigt damit auf 1538,55 Euro im Westen sowie auf 1495,35 Euro im Osten.

Pflege: Ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege werden besser bezahlt. Ihr Mindestlohn steigt in Westdeutschland und Berlin ab Juli auf 11,60 Euro, in den ostdeutschen Bundesländern auf 11,20 Euro je Stunde. Er liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro.

Verkehr I: Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird vom 1. Juli bis 31. August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbotausgeweitet. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren. Ausnahmen gelten allerdings für den Transport von frischen Lebensmitteln.

Verkehr II: So genannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Ab dem 1. Juli besteht eine Pflicht für den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten - allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

© dpa-infocom, dpa:200630-99-615315/4

Übersicht der Bundesregierung

Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes

Sozialministerium zur Rentenerhöhung

Arbeitgeberverband Pflege zum Mindestlohn

Verkehrsministerium zu Lkw-Fahrverbot