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Schulen öffnen früher Lockdown-Verlängerung um drei weitere Wochen

Besser frisiert, doch weiterhin auf Distanz - so wird die deutsche Bevölkerung die erste März-Woche erleben. Denn abgesehen von der vorgezogenen Öffnung der Friseursalons bleibt der Lockdown bestehen. In Sachen Kinderbetreuung und Bildung gehen die Länder eigene Wege.

09.02.2021, 23:01
Gregor Bauernfeind
Gregor Bauernfeind dpa

Berlin (dpa) - Die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.

Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder nach mehrstündigen Beratungen verständigt. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Länder die Beschränkungen danach ihre Corona-Schutzverordnungen jeweils schrittweise lockern.

Dann sollten zuerst der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Die Runde regte zudem eine vorgezogene Impfung für Lehrkräfte sowie für Erzieher und Erzieherinnen an.

Dass der Lockdown trotz sinkender Infektionszahlen vorerst noch nicht beendet wird, begründete die Bund-Länder-Runde vor allem mit dem Risiko, das von einer Verbreitung von neuen ansteckenderen Varianten des Sars-CoV-2-Virus ausgeht. "Das alte Virus wird verschwinden. Wir werden mit einem neuen Virus leben. Und dieses neue Virus und sein Verhalten können wir noch nicht einschätzen", warnte die Kanzlerin. Experten sagten voraus, dass die mutierten Viren Mitte März die Oberhand gewinnen könnten. Deshalb sei die Zeitspanne bis dahin zum Senken der Inzidenzen existenziell.

Momentan infizieren sich pro 100.000 Einwohner im bundesweiten Schnitt 68 Menschen innerhalb von sieben Tagen neu mit dem Virus. Der Wert von 35 sei durchaus in Sichtweite, betonte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "Es ist kein Vertagen auf den Sankt-Nimmerleinstag."

Wann es für Schulen und Kindertagesstätten Öffnungsschritte geben soll, wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Merkel sagte, sie hätte damit gerne erst ab dem 1. März begonnen. Die Länder, die für Bildung zuständig sind, hätten dies aber anders beurteilt. Etliche Bundesländer wollen die wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Schulen bereits im Februar schrittweise öffnen. Berlin plane diesen Schritt für den 22. Februar, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Auch andere Bundesländer orientierten sich an diesem Termin, fügte der aktuelle Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hinzu. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) verteidigte beim Sender RTL/ntv die Öffnung von Grundschulen und Kitas im Freistaat schon ab kommenden Montag.

In dem Bund-Länder-Beschluss wird Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aufgefordert, zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Lehrkräfte an Grundschulen frühzeitiger als bisher vorgesehen geimpft werden könnten. Kita- und Grundschulpersonal könnte dann noch vor dem Sommer mindestens die erste Corona-Impfung bekommen, sagte Merkel. Diese Berufsgruppen hätten nicht die Chance, in ihrer Berufsausübung die notwendigen Abstände einzuhalten. Es gehe um ein Signal, dass Kita und Schule wichtig seien und "dass wir eine besondere Schutzpflicht für diese Beschäftigten haben, das wollen wir damit ausdrücken".

Die AfD überzeugten die Beschlüsse nicht. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, sagte: "Monatelang wurde eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner als quasi magischer Wert beschworen, der erreicht werden müsse, um den Lockdown aufzuheben. Nun, wo sich die gemeldeten Zahlen diesem Wert annähern, wird er verworfen und stattdessen die Zahl 35 aus dem Hut gezaubert." "Die heutigen Beschlüsse zeigen, dass sich Angela Merkel gedanklich im Lockdown eingemauert hat", sagte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Friseurbetriebe dürfen ihren Betrieb dem Beschluss zufolge am 1. März wieder aufnehmen - "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken". Begründet wird dies mit der "Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene", insbesondere Ältere seien darauf angewiesen.

Offen bleibt, wie es für Restaurants, Hotels, Clubs, Theater und Konzerthäuser sowie den Amateursport weitergehen soll. In dem Beschluss heißt es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten "weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte vor der Videokonferenz ein klares, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes Öffnungsszenario eingefordert, "statt einschränkende Maßnahmen im Mehr-Wochen-Rhythmus ohne mittelfristige Perspektive fortzuführen". Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) mahnte in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss zudem an, die Arbeit an einer Öffnungsstrategie müsse rechtzeitig vor der für den 3. März geplanten kommenden Bund-Länder-Besprechung abgeschlossen sein. "Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmer und Selbstständige ihre verfassungsmäßigen Rechte einklagen werden", sagte FDP-Vize Wolfgang Kubicki der "Rheinischen Post".

Bislang waren die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bis zum 14. Februar befristet. Zwei Drittel der Bürger würden einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zufolge die Verlängerung bis Ende Februar befürworten. Etwa ein Viertel (26 Prozent) sprach sich gegen eine Verlängerung aus.

© dpa-infocom, dpa:210210-99-374020/23