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650 000 pflegebedürftige Demenzkranke profitieren von Neuregelung

17.07.2013, 11:18

Berlin/Essen - Die Neuregelung zeigt offensichtlich positive Wirkung: Hunderttausenden von Demenzkranken mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz stehen verbesserte Pflegeleistungen zu.

Die seit Januar
verbesserten Pflegeleistungen werden schon in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 650 000 Demenzkranken zu gute kommen. Darunter sind 140 000 Betroffene, die erstmals das neue Pflegegeld von 120 Euro oder die Pflegesachleistungen von 225 Euro monatlich erhalten.


Davon geht der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) aus. Er hat die Zahl der Begutachtungen von Pflegebedürftigen im ersten Quartal 2013 auf das Gesamtjahr hochgerechnet. Nach den am Mittwoch (17. Juli) veröffentlichten Zahlen nahmen die Aufträge für Pflegebegutachtungen in der häuslichen Pflege allein im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent auf 375 968 zu.

Verbessert hat sich den Angaben zufolge auch die Zeit zwischen Antragstellung und Begutachtung: 96 Prozent aller Anträge auf Einstufung in eine Pflegeklasse wurden innerhalb von vier Wochen beschieden. Pflegekassen, die länger brauchen, werden pro Woche mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

Rechnet man die Ergebnisse des ersten Quartals auf das Jahr 2013 hoch, kommt die Neuregelung etwa 140 000 Patienten der Pflegestufe 0 zugute. In der Pflegestufe I werden laut MDS 300 000 und in der Pflegestufe II 210 000 Menschen profitieren. Bei Demenz handelt es sich um nachlassende geistige Fähigkeit im Alter.


Die neuen Leistungen der Pflegeversicherung
Seit Anfang 2013 erhalten zu Hause betreute Demenzkranke verbesserte Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. An schwindender geistiger Kompetenz leidet in Deutschland etwa ein Million Menschen. Die Leistungen im Detail:

- Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, aber ohne Pflegestufe (sogenannte Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro.

- Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro erhöhtes Pflegegeld von 305 Euro und um 215 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.

- Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro erhöhtes Pflegegeld von 525 Euro und um 150 Euro erhöhte Pflegesachleistungen bis zu 1250 Euro.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)