Berliner Gericht verurteilt PKK-Mitglied zu drei Jahren Haft
Berlin - Das Kammergericht Berlin hat ein Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 43-jährige Mann, der rund ein Jahr lang als Kader der PKK das Gebiet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Teile von Brandenburg und Thüringen leitete, wurde wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Er habe Spenden und Beiträge für die PKK gesammelt. Der 43-Jährige war nach Angaben des Gerichts auch bereits wegen einschlägiger Taten vorbestraft. Zudem sei er über einen langen Zeitraum für die PKK tätig gewesen. Die PKK wird von der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof binnen einer Woche eingelegt werden.