Geschafft - Der Ausbildungsvertrag
Mit Ihrer Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt. Sie haben neue Rechte, aber auch neue Pflichten. Welche das sind, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag, den Sie sorgfältig durchlesen sollten, bevor Sie ihn unterschreiben.
■ Die Probezeit
Die Ausbildung beginnt mit der Probezeit, einem wichtigen Punkt im Ausbildungsvertrag. Sie kann zwischen einem und vier Monaten dauern. Die Probezeit ist eine "Testzeit" für beide Seiten. Sie können in der Praxis überprüfen, ob Sie wirklich die richtige Ausbildungsstelle gefunden haben. Das Unternehmen prüft, ob Sie das Ausbildungsziel in der vorgeschriebenen Zeit erreichen können. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angaben von Gründen von Ihnen oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt werden.
■ Die Ausbildungsdauer
Für jeden Ausbildungsberuf ist die Ausbildungsdauer gesetzlich vorgeschrieben. Eine betriebliche Berufsausbildung dauert in der Regel zwischen 36 und 42 Monaten. Die Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel schneller als vorgesehen erreichen kann. Diese Bestimmung des Berufsbildungsgesetzes ermöglicht zum Beispiel Abiturienten mit entsprechenden schulischen Leistungen, bereits im Ausbildungsvertrag eine Verkürzung ihrer Ausbildungszeit zu vereinbaren.
■ Rechte und Pflichten
Im Ausbildungsvertrag wird unter anderem die tägliche Arbeitszeit festgelegt. Das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Jugendliche pro Tag nicht länger als acht Stunden und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten dürfen. Von großem Interesse dürfte auch die Höhe der Ausbildungsvergütung sein, die ebenfalls festgelegt werden muss. Und natürlich haben Sie auch Anspruch auf Urlaub. Der Ausbildungsvertrag nennt auch Ihre Pflichten: Dazu zählt beispielsweise der Besuch der Berufsschule und die Bereitschaft, all die Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule vermitteln möchten.
■ Die Unterschriften
Der Ausbildungsvertrag ist nur gültig, wenn er von Ihnen, Ihrem künftigen Chef und - sofern Sie noch nicht volljährig sind - von Ihren Eltern oder einem anderen gesetzlichen Vertreter unterschrieben ist. Eine wichtige Formalität Wenn Sie sich auch bei anderen Betrieben beworben haben, sagen Sie sofort dort ab, nachdem Sie die Zusage Ihres zukünftigen Ausbildungsbetriebes erhalten haben.
■ Und wenn es Probleme gibt?
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung. Die Kammern führen Ausbildungsverzeichnisse, in die auch Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen wird. Bei Schwierigkeiten in der Ausbildung ist die für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständige Kammer - neben der Berufsberatung - ein wichtiger Ansprechpartner.