Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr!
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte die Einkommensgrenze von 8.004 € dafür, dass einige Eltern das Kindergeld nicht erhielten. Damit ist ab 2012 Schluss, da die Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen. "Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten", so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH.
Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren nun immer Kindergeld, wenn das Kind in der ersten Berufsausbildung (Erststudium oder der Erstausbildung) befindet. Während einer zweiten Ausbildung (z..B. Technikerschule oder FH-Studium nach abgeschlossener Lehre) wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch noch gezahlt,
wenn das Kind
- keiner Erwerbstätigkeit nachgeht,
- nur eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden
ausübt,
- die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstver-
hältnisses absolviert,
- allenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Minijobber
hat, oder
- lediglich eine kurzfristige Beschäftigung z. B. im Rahmen
eines Aushilfsjobs ausübt.
Ebenfalls entfällt die Einkommensprüfung bei Kindern, welche
- eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem freiwilligen Dienst durchlaufen – und umgekehrt,
- eine Wartezeit überbrücken, in der sie eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können und
- einen freiwilligen Dienst leisten.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, helfen Ihnen unsere bundesweit rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen gerne weiter.