Fördergelder für Partikelfilter-Nachrüstung Neuauflage der Partikelfilter-Förderung
Die Förderung von nachzurüstenden Dieselpartikelfiltern wurde neu aufgeleg. Die Anträge auf Bares können bereits ab 1. Februar gestellt werden. Doch welche Nachrüstmöglichkeiten es gibt und mit welchen Kosten zur rechnen ist, darüber können sich Interessierte in der GTÜ-Onlinedatenbank ebenso informieren wie über Umweltzonen und Förderdetails. Nachgerüsteten Fahrzeuge werden mit 330 Euro bezuschusst. Bedingung ist, dass der Filter, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 eingebaut wird. Die Umrüstung verschafft Ihnen eine günstigere Umweltplakette, so dass sie – je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone –künftig oder auch weiterhin Umweltzonenbefahren können.
Wer ist förderfähig? Beantragt werden kann die Förderung für Pkws (Erstzulassung vor1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09). Die insgesamt vom Bundesumweltministerium zur Verfügung gestellten 30 Millionen Euro reichen für über 90.000 Nachrüstungen. Die verwaltungstechnische Abwicklungdes Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Abgabefrist für Förderanträge Entsprechende Anträge auf Zuzahlung können seit 1. Februar beim Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene "De-minimis"-Erklärung vorlegen. Antragsformulare und "Deminimis"-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt
(Kontakt: Referat 514, FrankfurterStraße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777).
In wenigen Schritten zum Förderbetrag· Möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter, die für das betroffene Fahrzeug am Markt erhältlich sind, einholen, sie gründlich miteinander vergleichen und prüfen, um dann die "richtige"Kauf- bzw. Einbauentscheidung treffen zu können.– Nachrüstung des Fahrzeugs mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator in der Kfz-Fachwerkstatt durchführen.
– Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw.der Zulassungsbescheinigung (Teil1) eintragen zu lassen.– Dann den BAFA-Förderantrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA (bis spätestens 15. Februar 2013) einreichen.– Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro aufs Halterkonto überwiesen.Nachrüsten rechnet sich meist Vor einer Nachrüstung sollte geklärt werden, ob sich das Nachrüsten auch lohnt und ein neues Fahrzeug nicht die bessere Lösungwäre. "Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab und dem Geldbeutel des Halters", so die Sachverständigender GTÜ. Ist der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt oder über 80.000 km in Betrieb, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung Pflicht. Es addieren sich die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden, sich aber nach Expertenmeinung bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen dennoch lohnen. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zuwarten.(Auto-Reporter.NET/arie)