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Problem mit dem Auto geklärt, neuer Job möglich Nach Einzelfallprüfung wird fahrbarer Untersatz aus Vermittlungsbudget des Jobcenters finanziert

Von Gudrun Oelze 26.11.2012, 01:26

Einen neuen Job im neuen Beruf als Kauffrau im Gesundheitswesen hat Doreen Krüger in der vergangenen Woche begonnen. Bis kurz vor ihrem ersten Arbeitstag aber war unklar, ob sie die Tätigkeit überhaupt aufnehmen kann. Denn dafür brauchte sie ein Auto und die Zusage des Jobcenters, dessen Kauf zu fördern.

Die junge Frau war in Hartz IV hineingerutscht, als sie aus gesundheitlichen Problemen ihre frühere Arbeit als zum Teil selbständige Altenpflegerin nicht mehr ausüben konnte.

Nach langer Suche und einer kürzlich beendeten Umschulung zur Kauffrau für Gesundheitswesen bekam sie nun kurzfristig die Möglichkeit, über eine Zeitarbeitsfirma in Magdeburg im neuerlernten Beruf einzusteigen. Was aber fehlte, war ein fahrbarer Untersatz für die Strecke vom Wohnort Ladeburg nach Magdeburg, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln für voll Berufstätige kaum zu bewältigen ist.

Für den Autokauf fehlte der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aber das Geld. Doreen Krüger beantragte daher Unterstützung beim Jobcenter. Dort ist es prinzipiell möglich, bei einer bevorstehenden Arbeitsaufnahme den Autokauf eines Kunden zu fördern. Allerdings nur nach gründlicher Prüfung des Einzelfalls. "Im Rahmen des Vermittlungsbudgets können erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II gefördert werden", teilte das Jobcenter Jerichower Land mit.

Die Krügers machten sich also auf den Weg, drei Angebote einzuholen. An die 2000 Euro teuer, Winterbereifung, grüne Plakette und neuer TÜV - das waren die Vorgaben bei der Suche auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Gar nicht so einfach, dafür auf die Schnelle drei passende Angebote zu finden, berichtete uns die junge Frau.

Doch sie konnte alle geforderten Unterlagen pünktlich einreichen und sollte knapp eine Woche vor Beginn des neuen Jobs Bescheid bekommen, ob es mit dem Auto klappt. Stattdessen wurde ihr aber erst noch einmal mitgeteilt, dass sie sich eine Schufa-Auskunft besorgen soll. Es könne ja sein, dass das Auto gepfändet werde...

Dabei hatte der Bundesgerichtshof Anfang 2010 doch aber klargestellt, dass ein dem Unterhalt der Familie dienendes Auto unverzichtbar sei, ergaben jedoch unsere Recherchen. Wer so abgelegen wohne, dass für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar seien, benötige das Auto. Dann ist es unpfändbar, entschieden die Richter. Höchstens bei einem sehr luxuriösen Modell könnte der Austausch mit einem einfachen Gefährt verlangt werden.

Diese Gefahr besteht bei dem 1880 Euro teuren Seat von Doreen Krüger gewiss nicht, dachte man sich dann wohl auch im Jobcenter. Gerade noch rechtzeitig, um den Arbeitsvertrag unterschreiben zu können, bekam die junge Frau telefonisch die Zusage, dass der Kauf des Autos aus dem Vermittlungsbudget gefördert werde.

"Das Vermittlungsbudget sieht bezüglich möglicher Förderarten und -höhe keine detaillierten Festlegungen vor", so die Auskunft aus dem Jobcenter. Bei der in jedem Fall erforderlichen Einzelfallentscheidung gehe es einerseits um eine "zielgerichtete und bedarfsorientierte Überwindung von unterschiedlichen Hemmnissen", aber auch darum, dass die Leistungen nur auf das Notwendige beschränkt werden. "Grundlage für eine Entscheidung bilden eine präzise Bedarfsermittlung und die Feststellung der Notwendigkeit." In jedem Fall habe die Integrationsfachkraft die persönlichen Rahmenbedingungen des Kunden zu prüfen. Dazu gehören auch Dauer der Arbeitslosigkeit, Familienstand, wirtschaftliche Situation sowie bestehende Verbindlichkeiten bis zur Einschaltung der Schufa.

Der Antrag unserer Leserin wurde binnen einer Woche geprüft und positiv entschieden. Der entsprechende Bescheid wurde ihr nach telefonischer Vorabinformation zugeschickt.