Nachfrage nach berufsbegleitenden Fortbildungsstudiengängen nimmt zu Problem mit Weiterbildungskosten geklärt
Nach ihrem "Vollzeit"-Studium fand Anja Schwabe aus Heeren bei Stendal bald eine Festanstellung in Wolfsburg. Für die Zukunft aber strebt die junge Frau doch noch einen Masterabschluss an. Sie schrieb sich an der Fachhochschule Magdeburg-Stendal für den Studiengang Innovatives Management ein.
Jeweils freitags und samstags sitzt sie nach der Arbeitswoche nun wieder im Hörsaal oder im Seminarraum. Das Büffeln in der Freizeit bezahlt sie mit 730 Euro je Semester. Denn der Studiengang gilt als Weiterbildung, ist also kostenpflichtig. "Das wussten ich und meine Kommilitonen von Anfang an, nicht aber, dass sich wenige Tage nach unserer Einschreibung die Gebühren auf 1250 Euro je Semester erhöhen würden", sagt sie.
Der Fachbereichsrat Wirtschaft hatte dies schon im Juni 2011 beschlossen, doch gültig wurde die neue Gebührenverordnung erst nach Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule. Und das geschah erst eine Woche nach der Einschreibung. Zwar wollte man den weiterbildungswilligen Studierenden im ersten Semsester noch die alten, geringeren Gebühren zugestehen, aber danach sollten Anja Schwabe und Kommilitonen den um stolze 71 Prozent gestiegenen Satz zahlen. Ist dies rechtens?, fragt sie.
Bei jeder Neueinrichtung eines Bachelor- oder Masterstudienganges haben Hochschulen die Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen, teilte die dortige Pressestelle mit. Eine Genehmigung von Gebührenänderungen sei jedoch nicht notwendig. Was die Höhe der Gebühren betreffe, müsse das Prinzip der Kostendeckung beachtet werden, da Weiterbildungsstudiengänge außerhalb des "normalen" Hochschulbudgets laufen. Die Hochschule Magdeburg-Stendal räumte indes ein, dass sich im Fall des Master-Studienganges, den Anja Schwabe belegte, "der Zeitpunkt der Gebührenanpassung leider in ungünstiger Weise mit dem Semesterbeginn überschnitten hat". Aus "Gründen der Fairness" wurde nun aber beschlossen, dass die höheren Gebühren erst im nächsten Durchgang wirksam werden sollen. "Das heißt, dass die anfragende Studierende und ihre Mitstudierenden ihr Studium zu dem bisherigen Gebührensatz des ersten Semesters fortsetzen und beenden können", so die Auskunft aus dem Ministerium. Die Studierenden wurden darüber bereits informiert.
Zwar gibt es in Sachsen-Anhalt keine Studiengebühren, aber durchaus kostenpflichtige Studiengänge - und zwar in der Weiterbildung. Diese sind an die spezifischen Bedürfnisse Berufstätiger angepasst und finden in der Regel außerhalb der regulären Lehrkapazität der Hochschullehrer statt. Die dabei erhobenen Gebühren dienen also dazu, ein solches Angebot überhaupt zu ermöglichen.
Die Nachfrage nach solchen kostenpflichtigen Weiterbildungs-Studiengängen ist fächerspezifisch verschieden. Mit der Umstellung auf die Bachelor- und Master-Abschlüsse rechnet das zuständige Ministerium für die Zukunft mit einer steigenden Nachfrage in berufsbegleitenden Master-Studiengängen. Zurzeit studieren an der Hochschule Magdeburg-Stendal 343 Studierende in gebührenpflichtigen Weiterbildungs-Studiengängen. Das sind knapp sieben Prozent der derzeit immatrikulierten 5053 Studierenden.