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Bewerber im Visier Tätowierte Polizisten? Nur wenn die Uniform es verdeckt

31.10.2013, 07:42
Beamte einer SEK-Einheit. Foto: Ralf Roeger/Archiv
Beamte einer SEK-Einheit. Foto: Ralf Roeger/Archiv dpa

Magdeburg (dpa) | Passen Tattoos und Uniform zusammen? In Sachsen-Anhalt müssen Polizei-Bewerber aufpassen, wenn sie auf der Haut Tattoos tragen. Bei Bewerbungen werde immer im Einzelfall entschieden, erklärte das Innenministerium auf Anfrage. "Im Polizeibereich des Landes Sachsen-Anhalt wurden bislang Tätowierungen akzeptiert, die nicht sichtbar sind beziehungsweise durch das vorschriftsmäßige Tragen der Uniformteile verdeckt werden können."

Vorgesetzte bei der Polizei hätten die Pflicht, auf angemessenes Erscheinungsbild und Verhalten der Beamten hinzuwirken. So könne etwa einem Polizeibeamten mit Armtätowierungen aufgegeben werden, statt eines kurzärmeligen Hemdes nur Dienstkleidung mit Langarm zu tragen.

In Baden-Württemberg hatte ein geplantes Verbot von Tattoos bei der Polizei für Debatten gesorgt.