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Verband: Gehörlosengeld mildert Nachteile für Betroffene ab

30.09.2017, 13:36

Erfurt (dpa/th) - Mit dem von der Landesregierung geplanten Gehörlosengeld können nach Einschätzung des Landesverbands der Gehörlosen bestehende finanzielle Nachteile für die Betroffenen abgemildert werden. Das gelte etwa für die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher, teilte der Ehrenvorsitzende des Verbandes, Erhard Müller, anlässlich des Tages der Gehörlosen am Samstag mit.

Die Dolmetscher, die gesprochene Worte mit Gesten und Gebärden für Gehörlose verständlich machen, würden im Alltag benötigt, etwa bei kulturellen, politischen und kirchlichen Veranstaltungen. Diese Kosten müssten die Betroffenen teilweise aus eigener Tasche tragen.

Die Landesregierung will nach dem Vorbild des Blindengeldes rückwirkend zum 1. Juli 2017 ein sogenanntes Sinnesbehindertengeld einführen, von dem auch Gehörlose profitieren sollen. Geplant ist ein monatlicher Betrag von 100 Euro. Jährlich sollen insgesamt 2,2 Millionen Euro dafür aufgewendet werden.

Laut Landesverband gibt es in Thüringen 22 Gebärdensprachdolmetscherinnen, zwei Schriftdolmetscherinnen und zwei Taubblindenassistenten. "Wir brauchen noch mehr solcher Dienstleister", so Müller. Auch in von Gehörlosen genutzten Beratungsstellen fehle es an Spezialisten. Laut Verband leben etwa 1500 gehörlose Menschen in Thüringen.