Für Antje Bläsing ist die Regelstudienzeit nicht machbar, jetzt bekommt sie zwei Semester zusätzlich Wegen Krankheit längerer BAföG-Bezug
Ärztin möchte sie werden, beruflich einmal Kranken helfen, gesund zu werden, obwohl - oder gerade weil - sie selbst nicht richtig gesund ist. Morbus Crohn heißt die Krankheit, an der Antje Bläsing leidet und wegen der sie ihr Studium nicht in der üblichen Zeit absolvieren kann.
Doch den Nachweis über das bestandene Physikum konnte sie krankheitsbedingt nicht erbringen. "Ich habe mich nicht krankschreiben lassen für Klausuren, sondern immer versucht, die Ausfallzeiten aufzuholen. Am Ende des vierten Semesters fehlten mir trotzdem vier Bescheinigungen, um fürs Physikum zugelassen zu werden", teilte sie uns mit. Nach Rücksprache und Beratung mit dem BAföG-Amt in Göttingen wurde ihr dort ein Semester Aufschub gewährt, in dem sie den Leistungsnachweis erbringen sollte - was auch aus Sicht von Antje Bläsing realistisch war. Da sie in Göttingen aber nur einen Teilstudienplatz hatte und keine Garantie bestand, nach dem Physikum dort weiter studieren zu können, "habe ich mich an der Uni Magdeburg beworben", so die junge Frau, deren Familie hier in der Nähe wohnt und ihr bei einem erneuten Crohn-Schub auch schnell helfen kann.
Die Uni Magdeburg stufte Antje Bläsing wegen der fehlenden Bescheinigungen jedoch ins dritte Semester zurück. Das hiesige BAföG-Amt übernahm die Unterlagen von Göttingen, lehnte weitere Zahlungen bis zur Vorlage des Leistungsbescheides jedoch ab - "weil meine Erkrankung schon einmal berücksichtigt wurde und ansonsten keine anderen relevanten Gründe bestünden". Zu ihrem Widerspruch machte man ihr auch kaum Hoffnung auf Erfolg. "In Magdeburg habe ich bisher alle Prüfungen bestanden, was mein Professor schriftlich bestätigte. Auch mein derzeit behandelnder Arzt hat gegenüber dem BAföG-Amt erklärt, dass meine Erkrankung nach wie vor besteht und Behandlung erforderlich ist." Ist es wirklich nicht möglich, angesichts dessen nochmals BAföG zu bekommen? Diese Frage der Ärztin in spe leiteten wir an das Studentenwerk in Magdeburg weiter.
Rein rechtlich habe die Antragstellerin "nur" die Hochschule gewechselt, wodurch eigentlich kein Studienverlust auftreten "dürfte", so die Auskunft von dort. Frau Bläsing aber verlor mit dem Wechsel ganze zwei Fachsemester, fiel vom fünften in das dritte zurück. Reine Semesterverluste aufgrund eines Hochschulwechsels bei Fortführung des gleichen Studienganges seien "eigenes Handlungsrisiko" des Betroffenen. Da in diesem Fall aufgrund der Morbus-Crohn-Erkrankung in Göttingen bereits eine Verlängerung der Förderung und damit eine Verschiebung der Vorlagefrist des Leistungsnachweises um ein Semester bewilligt wurde, sollte dieser doch wohl trotz Erkrankung erfolgreich abgelegt werden können, meinte man zunächst in Magdeburg.
Jedoch werde die Sache noch einmal geprüft, wurde uns versichert. Dabei gehe es vor allem um Antwort auf die Frage, ob die in Göttingen bewilligte Verschiebung des Leistungsnachweises um ein Semester wirklich ausgereicht hätte, um den Rückstand aufzuholen. Möglicherweise könnten über weitere Erkenntnisse zum Studienverzug dann günstigere Ergebnisse für die Antragstellerin erzielt werden.
Das war dann auch so. Vor wenigen Tagen bekam Antje Bläsing die für sie erfreuliche Nachricht, dass man ihr in Magdeburg für ein weiteres Semester BAföG bewillige. Nach Auffassung des hiesigen Studentenwerkes wurde die Förderung in Göttingen nicht ausreichend genug verlängert. "Nach unseren Kenntnissen waren bei Frau Bläsing Studienleistungen im Umfang von 312 Semesterwochenstunden offen. Ein Fachsemester umfasst aber nur 240 Semesterwochenstunden", so das Studentenwerk Magdeburg.
Zwar sei der Rückstand nach Ansicht der Universitätsmedizin Göttingen aufholbar, aber doch recht unwahrscheinlich. "Aufgrund der Morbus-Crohn-Erkrankung ist das Studentenwerk Magdeburg der Auffassung, dass das im Fall der Frau Bläsing also nicht ausreichen konnte." Daher werde man den Ausgangsbescheid vom vorherigen Studienort auf zwei Fachsemester Verlängerung ausdehnen.
Damit kann Antje Bläsing in Magdeburg bis zum fälligen Leistungsnachweis zwei Semester studieren und für diesen Zeitraum auch BAföG erhalten, teilte das Studentenwerk mit.