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Kommunalwahl am Sonntag Rund 20 Prozent Briefwähler in Elbe-Parey

Sieben Wahllokale haben am Sonntag in Elbe-Parey zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Ab 18 Uhr erfolgt dann die öffentliche Auszählung der Briefwahlergebnisse.

Von Bettina Schütze 07.06.2024, 14:41
Am Sonntag finden auch in Elbe-Parey die Europa- und Kommunalwahlen statt.
Am Sonntag finden auch in Elbe-Parey die Europa- und Kommunalwahlen statt. Foto: Uwe Anspach/dpa

Elbe-Parey. - Rund 5.800 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elbe-Parey sind am kommenden Sonntag, 9. Juni, aufgefordert, an den Kommunalwahlen und an der Wahl des Europäischen Parlaments teilzunehmen.

„Wir haben eine Briefwahlbeteiligung von etwa 20 Prozent. Das entspricht in etwa den letzten Wahlen“, sagte Michael Rindert, Gemeindewahlleiter Elbe-Parey, gestern. Am Wahltag wird dann auf der Webseite der Gemeinde Elbe-Parey ein Link zur Wahl geschaltet.

Von 8 bis 18 Uhr wählen

Gewählt werden kann in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den folgenden Wahllokalen: Ortschaft Parey in der Kindertagesstätte „Sonnenschlösschen“, Ortschaft Zerben im Schloss Zerben, Ortschaft Bergzow im Dorfgemeinschaftshaus, Ortschaft Derben und Ortsteil Neuderben im Dorfgemeinschaftshaus Derben, Ortschaft Ferchland im Elbehaus, Ortschaft Güsen in der Kindertagesstätte „Eulenwäldchen“ und die Ortschaft Hohenseeden in der Kindertagesstätte „Lindenstrolche“.

Der Briefwahlvorstand beginnt seine Tätigkeit zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15 Uhr im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Elbe-Parey mit der Zulassung der Wahlbriefe. Die Stimmenauszählung beginnt mit der Öffnung der Stimmzettelumschläge um 18 Uhr. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraums für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.