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Ceta-Streitschlichtungssystem EuGH: Ceta-Abkommen mit Kanada ist mit EU-Recht vereinbar

Der Widerstand gegen den EU-Kanada-Handelspakt Ceta hielt Europa lange in Atem. Mittlerweile ist der Deal unterzeichnet, doch Teile des Streits wirken bis heute nach. Das oberste EU-Gericht fällte nun noch einmal eine klare Entscheidung.

30.04.2019, 14:07

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme beim EU-Kanada-Handelspakt Ceta.

Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Gutachten 1/17). Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden.

Die technischen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada für Ceta liefen von 2009 bis 2014, 2016 unterzeichneten beide Seiten das Abkommen, nachdem sämtliche EU-Staaten zugestimmt hatten. Der Pakt wird seit 2017 in Teilen vorläufig angewendet.

Er dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen. Außerdem geht es um verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs, um Wirtschaftswachstum zu erzeugen.

Bislang ist das Abkommen nicht in sämtlichen EU-Staaten ratifiziert. Wenn dies geschehen ist, soll zudem ein Gericht geschaffen werden, mit dem Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten geregelt werden sollen.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war nun ein Antrag Belgiens. In dem Land hatte es heftigen Streit über Ceta gegeben. Vor allem Politiker der Region Wallonie hatten Zweifel an dem vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus.

Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass die Schaffung solcher Gerichte im Rahmen internationaler Abkommen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Da diese außerhalb des Rechtssystems der EU stünden, könnten sie jedoch nicht dafür zuständig sein, europäisches Recht auszulegen, sondern lediglich die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Vorschriften.

Der Ceta-Vertrag enthalte zudem Vorschriften, wonach das Schiedsgericht nicht das Recht habe, demokratisch getroffene Entscheidungen in der EU oder in Kanada in Frage zu stellen - vor allem beim Verbraucherschutz, dem Schutz der Lebensmittelsicherheit sowie der Gesundheit von Menschen und Tieren.

Außerdem sei der Zugang zu diesem Gericht nicht nur für finanzstarke Investoren, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen gesichert, befanden die Richter abschließend.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Entscheidung. "Der Abschluss moderner Handels- und Investitionsabkommen bleibt damit für die EU möglich", sagte Geschäftsführungsmitglied Stefan Mair. "Auslandsinvestitionen sind [...] Basis des internationalen Erfolgs unserer Unternehmen auf den Weltmärkten." Die EU müsse modernen Investitionsschutz auch mit anderen Staaten durchzusetzen.

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist enttäuschend", sagte hingegen der Handelsexperte der Umweltschutzorganisation Greenpeace, Jürgen Knirsch. "Damit können Unternehmen künftig nationale und EU-Gerichte umgehen."

Mitteilung des EuGH

Gesamtes EuGH-Gutachten zu Ceta

EU-Kommission zu Ceta