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EU-Verkehrsminister beraten Keine Bahn-Entschädigung mehr bei "höherer Gewalt"?

Haben Bahnfahrer bei Unwettern ein Recht auf Schadenersatz? Bislang schon, künftig könnten derlei Ansprüche in der EU jedoch empfindlich eingeschränkt werden. Nun diskutieren die zuständigen Minister darüber.

06.06.2019, 09:54

Luxemburg (dpa) - Die EU-Verkehrsminister beraten heute darüber, ob Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden in der EU künftig eingeschränkt werden. Konkret geht es um die Frage, ob Bahnbetreiber in Fällen höherer Gewalt weiter Schadenersatz zahlen müssen oder diese Pflicht eingeschränkt wird.

Darüber hinaus beraten die Fachminister über Pläne zur Einführung einer EU-weiten Pkw-Maut. Beschlüsse werden nicht erwartet. Für Deutschland will Staatssekretär Guido Beermann an dem Treffen teilnehmen.

Hintergrund der Beratungen zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr ist ein Vorschlag der EU-Kommission von 2017. Damals hatte die Brüsseler Behörde einheitliche Regeln für den europäischen Bahnverkehr vorgeschlagen. Die "Einführung einer Klausel über höhere Gewalt" sollte Bahnunternehmen entlasten. Die Einschränkung sollte in außergewöhnlichen Situationen wie aufgrund schlechten Wetters und Naturkatastrophen greifen.

Das Europaparlament hat sich allerdings dafür ausgesprochen, die Passage zur Ausnahme bei Entschädigungszahlungen zu streichen. Auch Verbraucherschützer sind dagegen, dass diese Regel eingeführt wird. Bahnunternehmen sind hingegen für eine Einschränkung der Schadenersatzansprüche und argumentieren, dass Flugunternehmen von Entschädigungszahlungen bei höherer Gewalt bereits weitgehend ausgenommen seien.

Bevor die Pläne tatsächlich umgesetzt werden, müssen EU-Staaten und Europaparlament sich noch auf eine Linie einigen. Zuvor müssen die Staaten jedoch eine gemeinsame Position finden. Zuletzt hatte sich zwar eine Mehrheit für die "Klausel über höhere Gewalt" abgezeichnet. Allerdings ist nach wie vor fraglich, wie höhere Gewalt definiert wird. Eine Einigung dürfte frühestens Ende 2019 stehen.

Die Diskussionen zum weiteren Thema der Pkw-Maut sind auch für die bereits beschlossene, aber noch nicht eingeführte Maut in Deutschland entscheidend. Die EU-Kommission hatte 2017 vorgeschlagen, die Höhe derartiger Abgaben an die zurückgelegte Entfernung zu koppeln. Das deutsche Modell sieht Abgaben pauschal für bestimmte Zeiträume vor und müsste gemäß den Plänen der EU-Kommission geändert oder abgeschafft werden.

Verbindlich vorschreiben will die Brüsseler Behörde die Einführung von Mautsystemen allerdings nicht - dies soll den EU-Staaten selbst überlassen bleiben. Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen dafür ein, dass die EU-Staaten bei der Umsetzung einer Maut flexibel sind. Beschlüsse sind auch hier am Donnerstag nicht zu erwarten.