1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wanzleben
  6. >
  7. Geflutete Keller – Statt Hilfe gibt es Ärger durch das Amt

EIL

Weil Anwohner sein "Hochwasser" in den öffentliche Regenrinne leitet, wird ihm nun Strafe angedroht Geflutete Keller – Statt Hilfe gibt es Ärger durch das Amt

Von Sabrina Trieger 26.01.2011, 05:35

Noch nie war der Grundwasserspiegel so hoch wie in den letzten Tagen. In vielen Orten drückt deshalb das Wasser in die Kellerräume. So auch in Buch bei Familie In der Au. Doch statt einer Hilfe von der Verwaltung erhielt der Anwohner eine Untersagungsverfügung. Er darf das aus dem Keller gepumpte Grundwasser nicht mehr in den Regenablaufrinne pumpen. Bei Zuwiederhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 1500 Euro angedroht.

Wanzleben /Buch. Für den Bucher Frank In der Au klingt das Schreiben vom Ordnungsamt wie ein schlechter Witz. Doch so recht zum Lachen ist ihm nicht zu Mute. Denn es handelt sich immerhin um eine "Untersagung einer unerlaubten Einleitung von Grundwasser auf öffentlicher Fläche" bei dem ihm bei einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1500 Euro angedroht wird.

Sein "Vergehen": Der Hauseigentümer pumpte das Hochwasser aus dem Keller in die Regenablaufrinne vor seinem Haus. Dies sei aus Sicht des Amtes aber nach Paragraf 32 StVO verboten. Es könnte ja sein, so argumentiert das Amt weiter, dass "durch das Aufbringen von Grundwasser auf der Straße witterungsbedingt Glatteis entstehen könnte, und dadurch eine erhebliche Gefahr besteht". In dem Schreiben wird der Anwohner aufgefordert die Einleitung des Grundwassers aus seinem Keller in die Rinne umgehend zu unterlassen, denn: "notwendige Schutz- und Abdichtungsmaßnahmen von Gebäuden gegenüber Grund- und Schichtenwasser sind vom jeweiligen Grundstückeeigentümer vorzunehmen. Es klingt für Frank In der Au fast wie ein Hohn, dass das ganze Wasser auf seinem Grund und Boden versickern soll.

Denn dies ist bei der gegenwärtigen Grundwassersituation unmöglich. Der Boden nimmt keine Feuchtigkeit mehr auf, er ist übersättigt. Viele der Anwohner, die von gefluteten Kellerräumen betroffen sind, wissen das und stehen vor einem ähnlichen Problem. "In den Abwasserkanal dürfen wir das Wasser aus dem Keller nicht pumpen, da die Kanalisation sonst überlastet ist. In die Regenrinne darf ich es mit dieser Untersagung auch nicht mehr leiten, was die einzig vernünftige und umzusetzende Lösung für das abgepumpte Kellerwasser gewesen wäre. Und auf das Grundstück zu pumpen ist so ziemlich das sinnloseste überhaupt, was ich aber derzeit machen muss", erklärt der 44-Jährige. Denn er pumpt mit dieser Variante das Drängwasser nur im Kreis: Raus aus seinem Keller auf das schmale Gartengrundstück damit es von dort erwartungsgemäß wieder in den Keller zurück fließt.

Statt den betroffenen Anwohner eine Alternative anzubieten, baut die Verwaltung in den Schreiben weiter eine Drohkulisse auf: "Ich (Ordnungsamtsleiterin Erika König, Anmerk. d. Red.) weise vorsorglich daraufhin, dass geschädigte Verkehrsteilnehmer unabhängig von den ordnungsrechtlichen Auswirkungen dieses Bescheides zivilrechtliche Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrsicherungspflicht gegen Sie erheben können." Soll heißen: Falls ein Verkehrsteilnehmer zufällig durch die Regenrinne auf dem alten Holperpflaster in Buch fährt und genau an dieser Stelle durch Glatteis (falls das abgepumpte Wasser auf und über die Straße läuft und friert natürlich vorausgesetzt) ins Schleudern kommt, dann könnte der Autofahrer den Anwohner verklagen.

Dieser findet die Argumentation zwar höchst lächerlich, will oder vielmehr muss sich aber der Anordnung des Amtes fügen.

Das Grundwasserproblem indes bleibt. Anwohner und auch die Einheitsgemeinde stehen dem Phänomen hilflos gegenüber, denn es handelt sich nicht um ein Hochwasser, dem man mit Sandsäcken begegnen kann. Drängwasser im Keller ist hingegen nicht aufzuhalten. Eine Entspannung der Lage ist vorerst nicht in Sicht.